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19-Jähriger hatte fast zwei Promille. Er rammte Mauer, knallte frontal gegen Stromkasten und Strommast. Der Mast stürzte in einen Garten.

(ty) Erheblichen Sachschaden hat ein 19 Jahre alter Pkw-Lenker am späten gestrigen Abend in Hilgertshausen (Kreis Dachau) angerichtet, als er im besoffenen Zustand einen Verkehrsunfall gebaut hat. Laut Polizei war der junge Mann mit einem Skoda-Oktavia – von Pipinsried her kommend – nach Hilgertshausen gesteuert. In einer Links-Kurve habe er dann die Kontrolle über seinen Wagen verloren: Das Auto habe zunächst eine Mauer touchiert und sei dann frontal gegen einen Stromverteiler-Kasten sowie den dahinter stehenden Strommasten geprallt. 

"Durch den massiven Anstoß kippte der Strommasten um und fiel in den Garten eines dortigen Anwesens", heißt es im Bericht der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Dachau. Der Pkw sei dabei "völlig zerstört" worden. Die Rede ist von einem Totalschaden; beziffert wurde dieser von den Streifenbeamten mit 10 000 Euro. "Die weiteren Schäden an den Strom-Einrichtungen und dem Gartenzaun werden auf insgesamt 15 000 Euro geschätzt", so eine Polizei-Sprecherin. Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei bei dem Skoda-Lenker ein Alkoholwert in Höhe von knapp zwei Promille festgestellt worden.

Der Unfall-Fahrer habe leichte Verletzungen davongetragen. Er sei deshalb ins Krankenhaus nach Dachau gebracht worden. Dort hatte der junge Mann, wie in solchen Fällen üblich, auch eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Der 19-Jährige, der keinen Wohnsitz in Deutschland habe, habe gegenüber den Gesetzeshütern weder ein Ausweis-Dokument noch einen Führerschein vorlegen können. Deshalb habe sein Führerschein zunächst auch nicht sichergestellt werden können. Der ebenfalls 19 Jahre alte Beifahrer, der laut Polizei "nur minimal weniger alkoholisiert" war, wurde bei dem Unglück nicht verletzt.

Dem Crash-Verursacher droht jetzt Strafverfahren. In diesem Zusammenhang muss er damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis für Deutschland entzogen wird. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Der schadensträchtige Unfall hatte sich gegen 23.30 Uhr ereignet. 


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