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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Zu Besuch im Landtag

(ty) 45 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Pfaffenhofen, Freising und Erding haben den Abgeordneten Johannes Becher am Dienstag im bayerischen Landtag besucht (Foto oben). Er ist stellvertretender Fraktions-Vorsitzender der Grünen und betreut für seine Partei auch den Landkreis Pfaffenhofen mit. Auf dem Programm standen in München bei der Führung durch den Landtag auch eine Film-Vorführung, die Plenar-Sitzung und die Möglichkeit, mit Becher zu diskutieren. Für Becher sind solche Aktionen immer wieder eine gute Möglichkeit, Menschen die politische Arbeit näher zu bringen und in den Austausch zu treten.

"Dem politischen Betrieb wird häufig vorgeworfen, dass er zu weit weg ist von den Menschen. Die Besuchs-Gruppen sind eine schöne Gelegenheit, dem etwas entgegenzusetzen und wieder mehr Interesse für Politik zu wecken", erklärt er und verweist darauf, dass er auch in regelmäßigen Bürger-Sprechstunden für den direkten Austausch zur Verfügung steht. Ein paar Mal im Jahr bestehe die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen des Landtags zu werfen. Die nächste Besuchs-Gruppe lädt Becher für 16. Oktober von 15 Uhr bis 18 Uhr ein. Interessierte können sich bei seiner Mitarbeiterin Laura Oberjatzas per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

Orgel-Konzert in der Stadtpfarrkirche

(ty) An diesem Sonntag, 3. März, findet in Pfaffenhofen das "5+1"-Rathaus-Konzert in der Stadtpfarrkirche "St. Johannes Baptist" statt. Professor Gerhard Weinberger gestaltet mit seiner Frau Beatrice-Maria (Foto unten) den Abend mit zwei- und vierhändiger Orgelmusik, kündigt die Stadtverwaltung an. Das Konzert werde via Live-Übertragung von der Orgel-Empore in den Altarraum des Gotteshauses projiziert. Los geht es um 20 Uhr, Einlass ist ab 19.15 Uhr. Tickets gibt es ausschließlich im Kultur- und Tourismus-Büro im "Haus der Begegnung" am Hauptplatz; dieses ist montags bis freitags von 13.30 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Rest-Karten seien an der Abendkasse zu haben. Eine Karte kostet 25 Euro, ermäßigt 19 Euro. Lesen Sie auch: Pfaffenhofener Rathaus-Konzerte 2023/24: Die Saison im Überblick

Professor Weinberger ist unter anderem bekannt durch zahlreiche Konzerte weltweit, die mehrmalige zyklische Gesamt-Aufführung des Bach'schen Orgelwerks (auch auf CD), internationale Meister-Kurse sowie über zahlreiche Editionen von Orgel-Musik und geistlicher Chor-Musik mit über 600 Einzelwerken. Von 1983 bis 2011 hatte der gebürtige Pfaffenhofener die Professur für künstlerisches Orgelspiel an der Hochschule für Musik in Detmold inne und leitete dort die Abteilung Kirchen-Musik, außerdem das Vokalsolisten-Ensemble der Barock-Akademie.

Er ist Mitglied der europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste und des Direktoriums der Neuen Bachgesellschaft Leipzig. 2017 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Er hat erst jüngst die 18 CDs umfassende Gesamt-Aufnahme des Orgelwerks von Max Reger abgeschlossen. Beatrice-Maria Weinberger ist seit 1988 Organistin und Chorleiterin in der Stadtpfarrei "St. Philippus" in München. Gemeinsam mit ihrem Mann spielte sie das gesamte Orgelwerk des bekanntesten Bach-Schülers, Johann Ludwig Krebs, auf bedeutenden Barock-Orgeln Süddeutschlands ein. (Foto: Kux Muenster)

Kostenloses Gründer-Seminar

(ty) Vor dem Start ins Unternehmertum gilt es einiges zu beachten und wichtige Fragen zu klären: Welche Rechtsform ist die richtige? Welche Anträge müssen gestellt werden? Wie hoch ist der Kapitalbedarf? Wie kalkuliert man richtig? Antworten darauf sowie hilfreiche Tipps für die Unternehmens-Gründung verspricht das kostenfreie Gründer-Seminar des Kommunal-Unternehmens für Struktur-Entwicklung Landkreis Pfaffenhofen (KUS), das in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK) am kommenden Montag, 4. März, von 9 Uhr bis 12 Uhr angeboten wird

"Gründerinnen und Gründer stärken mit ihrer Risiko-Bereitschaft und Wettbewerbs-Freude, ihrem Ideen-Reichtum und Unternehmer-Geist die Wirtschaft", sagt KUS-Chef Johannes Hofner. Dabei trage das Handwerk als elementarer Bestandteil zu einem gesunden und leistungsfähigen Freistaat bei. "Handwerks-Betriebe, die sich erfolgreich am Markt behaupten möchten, müssen markt-, kunden- und kostenorientiert denken und handeln", weiß Gründer-Berater Hans-Jörg Heidenreich von der HWK.

Die Gründung sowie auch die Übernahme eines bestehenden Betriebes setzten fachliche Qualifikation, praktische Berufs-Erfahrung sowie die psychische und physische Eignung voraus. Im Gründer-Seminar werden laut KUS die wichtigsten Schritte für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit thematisiert. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 ist laut KUS zwingend erforderlich und noch bis einschließlich morgen, 1. März, möglich. 

"Arbeit ist ein wichtiger Schritt zur Integration"

(ty) Karl Straub (CSU), hiesiger Landtags-Abgeordneter und seit Kurzem Integrations-Beauftragter der bayerischen Staatsregierung, begrüßt den Vorschlag des bayerischen Innen- und Integrations-Ministers, Geflüchteten die Möglichkeit zu eröffnen, gemeinnützig zu arbeiten. "Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann, der die Landräte und Oberbürgermeister bittet, die Möglichkeiten für die Aufnahme gemeinnütziger Arbeit auszuschöpfen", so Straub. "Arbeit ist ein wichtiger Schritt zur Integration. Und die allermeisten Flüchtenden wollen auch arbeiten und sich in die Gesellschaft einbringen. Gemeinnützige Arbeit ist das Sprungbrett in einen sozialversicherungs-pflichtigen Job".

Das bayerische Innen-Ministerium hatte gestern – wie berichtet – auf den erweiterten Spielraum durch eine Änderung im Asylbewerber-Leistungs-Gesetz hingewiesen, aufgrund dessen es leichter möglich sei, Asylbewerbern den Zugang zu gemeinnütziger Arbeit zu ermöglichen. "Der Dienst an der Gemeinschaft ist ein essenzieller Stützpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und hilft Menschen dabei, eine Alltags-Struktur zu entwickeln", so Straub. "Zudem erweitern sie ihr soziales Netzwerk und erwerben Sprachkenntnisse oder können sie weiter vertiefen."

Grundsätzlich können laut Ministerium alle Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz beziehen, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, wenn sie arbeitsfähig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind. "Wird das Angebot unbegründet abgelehnt, werden die Leistungen gekürzt", so Herrmann (CSU). "Ich halte das für die allermeisten für zumutbar, zumal es um ein paar Stunden am Tag und leicht erfüllbare Aufgaben ohne großes Vorwissen wie etwa die Pflege von Garten-Anlagen oder Übersetzer-Tätigkeiten geht. Die Asylbewerber erhalten dann eine pauschale Aufwands-Entschädigung von 80 Cent je Stunde, die auch nicht auf die weiteren Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz angerechnet werden."

Tag der offenen Tür

(ty) Am kommenden Samstag, 2. März, öffnet die Deutsche Meisterschule für Mode / Design-Schule in München von 10 bis 17 Uhr ihre Türen am Roßmarkt 15. Der Ankündigung zufolge präsentieren sich dabei alle vier Ausbildungs- beziehungsweise Weiterbildungs-Bereiche und stellen Ausbildungs-Inhalte in Mode- und Kommunikations-Design, Handwerk und Industrie-Schnitt vor. Eine Anmeldung sei nicht erforderlich.

"Der Tag der offenen Tür ist eine perfekte Gelegenheit, sich zu Ausbildungen in der Mode- und Design-Branche zu informieren und die besondere Lehr- und Lernumgebung am Berufsschul-Standort Roßmarkt kennenzulernen", heißt es aus der bayerischen Landeshauptstadt. Die Besucherinnen und Besucher erwarte ein abwechslungsreiches Programm mit Präsentationen, Ausstellungen, Unterrichts-Situationen und Workshops. Weitere Infos gibt es unter diesem Link.

Alle Schaltjahre wieder

(ty) Heuer ist bekanntlich ein Schaltjahr. Laut Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik werden am heutigen Donnerstag im Freistaat insgesamt 291 Kinder – 128 Mädchen und 163 Buben – jeweils vier Jahre alt und können damit zum ersten Mal an ihrem "echten" Geburtstag feiern. Im Jahr 2020 lag die Zahl der Schalttag-Geburten deutlich unter dem Februar-Mittelwert, der bei etwa 339 Babys liegt. Zuletzt waren am 29. Februar 2000 mit 344 Lebendgeburten mehr Kinder an einem Schalttag geboren worden.

Zum Hintergrund: In Deutschland gilt laut Paragraf 187, Absatz 2, Satz 2, des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Lebensjahr nach Ablauf des Tages vor dem Jahrestag als vollendet. Der offizielle Geburtstag der Schalttag-Kinder fällt in Gemeinjahren dementsprechend auf den Tag nach Ablauf des 28. Februars und somit auf den 1. März.

Wie das Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erfolgten von den 3935 Ehen, die im Februar 2020 an einem bayerischen Standesamt geschlossen wurden, 274 Eheschließungen am Samstag, 29. Februar 2020. Im besten Fall können diese Paare an ihrem "echten“ Hochzeitsdatum jetzt das vierte Jubiläum ihrer Ehe feiern. Damit liegt die Zahl im Jahr 2020 weit über dem Durchschnittswert von rund 136 Trauungen pro Februartag, wobei an Samstagen erwartungsgemäß häufiger der Bund fürs Leben eingegangen wird. 

Entscheidung zu Obdachlosen-Unterkunft

(ty) Wie heute per Presse-Mitteilung bekannt gegeben worden ist, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 15. Februar eine Beschwerde der Gemeinde Eichenau im Landkreis Fürstenfeldbruck zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Gemeinde auch den später nachgezogenen Familien-Angehörigen eines Flüchtlings eine Obdachlosen-Unterkunft zuweisen muss. Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar.

Bei den Antragstellern handelt es sich um eine Ehefrau und zwei Kinder, die im Dezember vergangenen Jahres mit einem Visum im Wege des Familien-Nachzugs nach Deutschland einreisten. Der Ehemann beziehungsweise Vater ist seit 30. August 2023 als Flüchtling anerkannt und lebt als so genannter Fehlbeleger in einer staatlich betriebenen Flüchtlings-Unterkunft in der Gemeinde Eichenau. Fehlbeleger sind bleibeberechtigte ehemalige Asylbewerber, denen es nicht gelungen ist, eigenen Wohnraum zu finden, sodass ihr weiterer Aufenthalt in staatlichen Asylunterkünften geduldet wird.

Anträge der Ehefrau und der Kinder auf Aufnahme in dieselbe Flüchtlings-Unterkunft und auf Unterbringung durch die Gemeinde im Rahmen der Obdachlosenhilfe blieben erfolglos. Die Antragsteller kamen daraufhin vorübergehend bis Anfang dieses Jahres in einer Münchner Einrichtung für obdachlose Frauen unter. Auf einen entsprechenden Eil-Antrag hin verpflichtete das Verwaltungsgericht München die Gemeinde Eichenau, der Ehefrau und den Kindern eine Notunterkunft zuzuweisen. Der BayVGH wies die dagegen eingelegte Beschwerde der Gemeinde zurück.

Die Gemeinde sei als örtliche Sicherheits-Behörde zur Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen in ihrem Gemeinde-Gebiet verpflichtet. Die Antragsteller hätten sich allein durch die Einreise nach Deutschland, ohne hier über eine Unterkunft zu verfügen, nicht freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben. Freiwilligkeit wäre nur anzunehmen, wenn sie sich bewusst für ein "Leben auf der Straße" entschieden hätten. Dagegen spreche aber bereits, dass sie wiederholt ihre Unterbringung beantragt hätten. Die entstandene Obdachlosigkeit sei zwar möglicherweise vorhersehbar, nicht aber freiwillig gewesen.

Dass der Bundesgesetzgeber im vorliegenden Fall den Familien-Nachzug trotz fehlenden Wohnraums gestattet und so möglicherweise eine Ursache für die Obdachlosigkeit gesetzt habe, entbinde die Gemeinde nicht von ihrer Aufgabe. Sie sei auch trotz des zwischenzeitlichen Ortswechsels der Antragsteller weiter für deren Unterbringung zuständig. Denn der Aufenthalt in München sei allein dem Umstand geschuldet, dass die Gemeinde ihre damals schon bestehende eigene Unterbringungsverpflichtung nicht erfüllt habe.


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