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Abgelaufene E-Scooter-Schilder bescherten in den vergangenen Tagen in der Region zahlreiche Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz. Details zu den Fällen und Infos zum Hintergrund.

(ty) Seit Beginn dieses Monats sind in der Region von Streifenbeamten verschiedener Polizei-Dienststellen reihenweise E-Scooter-Fahrer und Kleinkraftrad-Lenker gestoppt worden, an deren Gefährten jeweils ein veraltetes Kennzeichen angebracht war. Weil sie keinen gültigen Versicherungs-Schutz für ihre Fahrzeuge vorweisen konnten, müssen sie sich jetzt strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen das so genannte Pflicht-Versicherungs-Gesetz verantworten. So erging es zum Beispiel am gestrigen Nachmittag einer 14-Jährigen aus Pfaffenhofen und am Freitagabend einem 27-Jährigen aus Reichertshausen. Nachfolgend die Details zu diesen beiden und vielen weiteren Fällen sowie die Hintergründe.

Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen heute berichtet, war am Freitag gegen 23 Uhr ein 27-Jähriger aus dem Gemeinde-Gebiet von Reichertshausen ins Visier der Gesetzeshüter geraten. Er sei in Hettenshausen-Reisgang auf der Münchner Straße (Bundesstraße B13) aufgefallen, da am Heck seines E-Scooters ein Versicherungs-Kennzeichen von 2023 angebracht war. Der 27-Jährige habe keine aktuell gültige Versicherung vorweisen können. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige. Seine Weiterfahrt wurde unterbunden.

Im Stadtgebiet von Pfaffenhofen wurde am gestrigen Nachmittag eine 14 Jahre alte Einheimische ertappt, als sie mit einem E-Scooter unterwegs war, an dem sich ebenfalls ein veraltetes Versicherungs-Kennzeichen befand. Die Jugendliche wurde gegen 13.35 Uhr auf der Joseph-Fraunhofer-Straße (B13) gestoppt. Auch in diesem Fall sei eine Strafanzeige erstattet worden, so die Polizei. Außerdem sei der E-Scooter zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt worden. 

Im Stadtgebiet von Schrobenhausen waren am Freitagnachmittag zwei E-Scooter-Lenker von Streifenbeamten ertappt worden, die sich ebenfalls noch nicht um die notwendige Versicherung für das neue Versicherungsjahr gekümmert hatten. "Beide müssen sich nun wegen eines Vergehens gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz verantworten", wurde auch dazu erklärt. Die Gesetzeshüter stellen klar: "Die schwarzen Versicherungs-Kennzeichen aus dem vergangenen Jahr sind seit dem 1. März 2024 ungültig. Die neuen Kennzeichen haben die Farbe blau."

Ebenfalls zwei Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz sind am Freitag von Streifenbeamten der Polizeiinspektion in Neuburg an der Donau eingeleitet worden. "In beiden Fällen wurden E-Scooter im Straßenverkehr geführt, an welchen ungültige Versicherungs-Kennzeichen angebracht waren", berichten die Gesetzeshüter und führen weiter aus: "In beiden Fällen ergab eine Überprüfung, dass kein erforderlicher Haftpflicht-Versicherungs-Schutz für die Fahrzeuge bestand."

Gestern ist gegen 19 Uhr ein 46-Jähriger aus dem Kreis Kelheim gestoppt worden, der mit einem E-Scooter auf dem Hohenpfahlweg in Kelheim unterwegs war. Laut heutiger Mitteilung der Polizei war den Streifenbeamten zunächst aufgefallen, dass sich an dem Gefährt kein vorgeschriebenes Versicherungs-Kennzeichen befand. Es habe sich dann gezeigt, dass keine gültiger Haftpflicht-Versicherungs-Vertrag bestand. Zudem habe der Fahrer unter Alkohol-Einfluss gestanden. Ein gerichtsverwertbarer Atem-Test habe einen Wert im Ordnungswidrigkeiten-Bereich ergeben – also zwischen 0,5 und 1,1 Promille. Den 46-Jährigen erwarte jetzt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz. Angesichts der Alkohol-Fahrt drohen ihm ein Bußgeld-Bescheid, Strafpunkte und ein Fahrverbot. Die Weiterfahrt sei unterbunden worden.

Gegen Mittag war gestern ein E-Scooter-Lenker auf der Regensburger Straße in Kelheim kontrolliert worden, dem nun auch eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz blüht. Der 22-Jährige aus dem Landkreis Kelheim war laut Polizei ebenfalls mit einem Elektro-Gefährt unterwegs, für das keine gültige Haftpflicht-Versicherung bestand. Auch der junge Mann durfte nicht mehr weiterfahren.

Bereits am Freitag waren im Stadtgebiet von Kelheim zwei "dreirädrige Kleinkrafträder" unter die Lupe genommen worden, an denen ebenfalls noch ein veraltetes Versicherungs-Kennzeichen angebracht war. "Eine aktuelle Versicherung konnten die beiden Fahrzeugführer jeweils nicht vorweisen, weshalb sie sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz verantworten müssen", so die örtliche Polizei-Dienststelle. Es wird betont, dass es unerheblich sei, ob ein Fahrer einen neuen Versicherungs-Schutz bewusst, unbewusst oder aus Gleichgültigkeit nicht abgeschlossen habe.

Auch am Samstag führten Streifenbeamte von der Kelheimer Polizei-Dienststelle mehrere Verkehrs-Kontrollen im Raum Kelheim und Neustadt an der Donau durch. Überprüft worden seien auch Kleinkrafträder und E-Scooter, die der Versicherungs-Pflicht unterliegen. In vier Fällen seien dabei veraltete Kennzeichen sowie Verstöße gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz festgestellt worden. Gegen die betroffenen Fahrer sei jeweils eine Strafverfahren eingeleitet worden. Die Weiterfahrt sei jeweils unterbunden worden. 


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