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Interessen-Gemeinschaft hält das Projekt, für das zwei Millionen Euro veranschlagt sind, in der geplanten Form für überdimensioniert, und strebt deshalb einen Bürgerentscheid an. Gestern wurden fast 1100 Unterschriften eingereicht.

(ty) Im Ortskern von Manching soll bekanntlich eine zweite Paar-Brücke errichtet werden. Die Gegner dieses Vorhabens wollen das allerdings verhindern – und zwar per Bürgerentscheid. Die Interessen-Gemeinschaft "Keine zweite Paar-Brücke in Manching" hat nach eigenem Bekunden gestern ein Bürgerbegehren mit 1079 Unterschriften im Rathaus eingereicht. Das heißt, vereinfacht gesagt: Liegen tatsächlich genügend gültige Unterschriften vor, ist das Bürgerbegehren zulässig und nimmt der Gemeinderat angesichts dieses Widerstands nicht Abstand von dem Projekt, dann entscheiden wohl bald alle stimmberechtigten Manchinger darüber, ob diese Brücke gebaut wird oder nicht.

"Bei einem Bürgerbegehren handelt es sich um ein Instrument der direkten Demokratie, auf das immer dann zurückgegriffen werden kann, wenn beispielsweise die Entscheidung für ein beabsichtigtes kommunales Großprojekt nicht von allen Bürgern mitgetragen wird. Dies ist aktuell in Manching der Fall", erklärt die Interessen-Gemeinschaft, die das Vorhaben zumindest in der geplanten Form verhindern möchte. Die Unterstützer des Bürgerbegehrens, so heißt es weiter, "halten nämlich ausschließlich eine neue Brücke für angemessen und gerechtfertigt, die nur als Rad- und Gehweg freigegeben wird, und stehen, so wie auch viele Bürger, nicht hinter dem beabsichtigten Großprojekt der Marktgemeinde".

Die Interessen-Gemeinschaft proklamiert: "Viele Bürger erachten die zweite Paar-Brücke als Verschwendung von Steuergeldern und machen sich Sorgen wegen der hohen Kosten, die bei der beabsichtigten Dimension der Brücke auf die Gemeinde zukämen. Wissen wir doch alle, wie allerorts die Kosten für kommunale Bauprojekte generell aus dem Ruder laufen. Vielen Bürgern stellt sich die Frage, ob die veranschlagten Kosten von zwei Millionen Euro tatsächlich realistisch sind beziehungsweise welche Beweggründe angesichts der knappen Haushaltskassen ein derartiges Bauprojekt rechtfertigen."

Aus Sicht der Interessen-Gemeinschaft sind die Argumente für eine "derart überdimensionierte Brücke" jedenfalls "nicht überzeugend" beziehungsweise fehlt den Gegnern die Grundlage für ein solches Projekt in Form eines "aktuellen, aussagekräftigen, validen Verkehrs-Gutachtens". Ferner kursieren laut Interessen-Gemeinschaft unterschiedliche Angaben bezüglich der veranschlagten Brücken-Breite. "Außerdem würde die Brücke auf beiden Seiten jeweils unmittelbar in eine angrenzende Straße münden, die keinesfalls – auch nicht zeitweise – für ein vermehrtes Verkehrs-Aufkommen ausgerichtet ist und in der direkt zwei Seniorenheime angesiedelt sind."

Angeregt durch die Interessen-Gemeinschaft, "sollen nun auch die Bürger mit der Überzeugung, dass das sowieso nichts bringt und die Politiker eh machen, was sie wollen, oder die gar persönliche Nachteile durch ihre Unterschrift befürchten, ermutigt werden, mehr Demokratie in Manching zu wagen". Denn ein auf ein Bürgerbegehren folgender Bürgerentscheid eröffne die Möglichkeit mitzuentscheiden. "Selbst wenn sich die Mehrheit der Vertreter der Gemeinde ein solches Bürgerbegehren nicht gewünscht hätten, zeigt die kommunale Umsetzung des Begehrens den Bürgern und Bürgerinnen, dass ihre Meinung und Bedenken ernst genommen werden."

Bürgermeister Herbert Nerb (FW) informiert in diesem Video, das im Oktober vergangenen Jahres von der Gemeinde-Verwaltung veröffentlicht wurde, aus kommunaler Sicht über das Brücken-Projekt.

Nach Angaben der Interessen-Gemeinschaft wurde jedenfalls gestern das Bürgerbegehren mit 1079 Unterschriften eingereicht – notwendig gewesen wären ihren Erkenntnissen zufolge lediglich 889. Die Gemeinde-Verwaltung bestätigte heute auf Anfrage unserer Zeitung den Eingang. Gezählt seien die Unterschriften noch nicht, hieß es weiter aus dem Rathaus. Die Prüfung laufe. Ausschlag gebend für die Berechnung der Mindest-Anzahl von erforderlichen Unterschriften sei die Zahl der in der Gemeinde gemeldeten stimmberechtigten Personen zum Tag der Abgabe des Bürgerbegehrens. 

Zum geplanten Projekt

Die Errichtung der zweiten Brücke über die Paar im Ortskern von Manching ist eigentlich beschlossene Sache. Sie soll als Verlängerung der Schulstraße beziehungsweise Paarstraße über den Fluss zur Niederfelder Straße gebaut werden. Der Gemeinderat hatte im April vergangenen Jahres mit 18:4 Stimmen für die europaweite Ausschreibung der Brücken-Planung votiert und diese Planungs-Leistungen dann am im 20. Juli vergangenen Jahres rechtsverbindlich beauftragt. Hintergrund ist, dass ein gut 100 Meter weiter nördlich bereits bestehender Stahlbeton-Steg über die Paar aus Gründen des Hochwasser-Schutzes durch einen Neubau ersetzt werden muss. Für einen barrierefreien neuen Steg an dieser Stelle wurde aber keine akzeptable Lösung gefunden.

Die nun anvisierte zweite Paar-Brücke bringt aus Sicht der Gemeinde vor allem Sicherheit bei der Notfall-Versorgung. Denn in Manching gebe es mit der Brücke der Ingolstädter Straße aktuell nur einen Weg für Fahrzeuge über die Paar. Im Falle einer Störung oder Sperrung müssten sie über die B16 oder über die PAF34 ausweichen. Dies bedeute einen erheblichen zeitlichen Aufwand. Auch Feuerwehr und Rettungsdienst könnten im Falle einer Sperrung die Paar nicht in der gebotenen Eile innerorts überqueren und verlören wertvolle Zeit.

Die vom Gemeinderat beschlossene neue Brücke solle ganzjährig für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – außer Rettungs-Fahrzeuge – eine Beschränkung erhalten und nur an wenigen Tagen aufgrund der Notwenigkeit von Sperrungen der Haupt-Brücke für den kompletten Verkehr freigegeben werden. Dies betreffe zum Beispiel verkaufsoffene Sonntage, den Faschings-Umzug oder andere Veranstaltungen – jährlich im Schnitt fünf bis zehn Tage. Gerechnet werde mit Baukosten von zwei Millionen Euro.  Ein neuer Steg würde nach jüngsten Schätzungen mindestens 600 000 Euro kosten. Das Wasserwirtschaftsamt würde laut Gemeinde-Verwaltung seinen Anteil an dem neu zu errichtenden Steg – 50 Prozent – mit in den Bau der zweiten Paar-Brücke stecken.

Wie berichtet, informierte die Gemeinde-Verwaltung kürzlich über den Stand der Planungen und über die anvisierte Verkehrs-Anbindung (siehe Grafik oben). Dabei seien auch die Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts berücksichtigt worden. Letzteres bedeute: "Die Höhenlage der Fahrbahn ist im Bereich der Paar-Überquerung vorgegeben." Auf der Brücke und auf den mit ihr verbundenen Straßen betrage die Breite der Fahrbahn 6,5 Meter, der Rad- und Gehweg sei drei Meter breit. 

Aus den Planungen seien auch der Anschluss und die Anpassung der bestehenden Fahrbahn sowie des bestehenden Gehwegs am östlichen Fahrbahnrand zu ersehen. "Diese Maßnahmen erfordern auch, dass die Paarstraße und die Schulstraße an der Brücke auf die vorgegebene Höhe der Fahrbahn auf der Brücke angehoben werden müssen." Auch der bestehende Gehweg entlang des westlichen Ufers der Paar werde an den neuen Geh- und Radweg angebunden. Es handele sich nicht mehr um eine Konzept-Studie, sondern um eine Entwurfs-Planung. 


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