Gegner des Projekts scheiterten aus inhaltlichen Gründen mit ihrem Bürgerbegehren. Doch der Gemeinderat machte den Weg frei für eine Abstimmung.
(ty) Die Interessen-Gemeinschaft, die den Bau einer zweiten Paar-Brücke im Ortskern von Manching verhindern will, ist mit ihrem Bürgerbegehren baden gegangen. Zwar hatte sie genügend Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid zu erwirken. Doch der Gemeinderat erklärte den Vorstoß aus inhaltlichen Gründen für unzulässig. Ein Minimalziel haben die Brücken-Gegner aber indirekt trotzdem erreicht. Denn der Gemeinderat genehmigte sich einhellig ein Ratsbegehren zum Thema. Das hat zur Folge, dass demnächst alle stimmberechtigten Einwohner der Kommune darüber entscheiden, ob die Brücke in der geplanten Form errichtet werden soll oder nicht.
Von den am 6. März im Rahmen des Bürgerbegehrens "Stoppt die Verschwendung von Steuergeldern! Keine zweite Paar-Brücke" insgesamt 1099 eingereichten Unterschriften waren nach Auswertung der Gemeinde-Verwaltung letztlich 991 für gültig erklärt worden. Notwendig gewesen für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gewesen wären nach Angaben aus dem Rathaus 876 gültige Unterschriften – das ergibt sich aus der Einwohnerzahl der Kommune.
Diese Hürde war also von der Interessen-Gemeinschaft "Keine zweite Paar-Brücke in Manching" klar genommen worden. Dennoch kam der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag zu der klaren Entscheidung, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht festgestellt werden kann. Der entsprechende Beschluss wurde vom Gremium mit 18:4 Stimmen gefasst.
Dass das Bürgerbegehren als unzulässig angesehen wird und es deshalb zumindest auf dessen Grundlage nicht zu einem Bürgerentscheid kommt, ist dem Inhalt geschuldet. "Die Begründung auf den Unterschriften-Listen ist irreführend", fasst die Gemeinde-Verwaltung zusammen und erklärt dazu: "Eine Münchner Kanzlei mit großer Erfahrung bei Bürgerbegehren hat den Sachverhalt im Auftrag des Marktes Manching ausgewertet, rechtlich geprüft und schriftlich bewertet."
Darin sei auch ausgeführt, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof festlege, dass eine Gemeinde bei der Entscheidung über die Zulassung eines Bürgerbegehrens keinen Ermessens-Spielraum habe. "Wenn ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist, darf der Marktgemeinderat auch nicht gegensätzlich entscheiden", heißt es unmissverständlich aus dem Rathaus.
Dieses Bürgerbegehren wurde vom Gemeinderat für unzulässig erklärt.
Trotzdem gibt es demnächst aber einen Bürgerentscheid zur geplanten zweiten Paar-Brücke. "Der Marktgemeinderat möchte sich einer Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger nicht entgegenstellen und hat im Gegenzug ein Ratsbegehren auf den Weg gebracht", fasst die Gemeinde-Verwaltung zusammen. Auf Grundlage dieses einhelligen Beschlusses kommt es nun zu einem vom Gemeinderat initiierten Bürgerentscheid.
"Darin sollen die Wahlberechtigten entscheiden, ob sie eine zweite Paar-Brücke, die die Sicherheit durch einen zweiten Rettungsweg über die Paar erhöht und die Wege zum Beispiel zu Friedhof, Kindergarten oder auch Grund- und Mittelschule bei Stauungen oder Sperrungen verkürzt, befürworten."
Dieser Bürgerentscheid mit dem Titel "Wege verkürzen, Verbindungen schaffen, Sicherheit erhöhen – Ja zur zweiten Paar-Brücke" soll nach Angaben der Gemeinde-Verwaltung folgende Fragestellung beinhalten: "Sind Sie dafür, dass der Markt Manching die laufenden Planungen zum Bau der zweiten Paar-Brücke (zwischen den Grundstücken Schulstraße 17 und 19 über die Paar bis zwischen die Grundstücke Niederfelder Straße 10 und 12) fortsetzt?"
Ein konkreter Termin für die Durchführung dieses Bürgerentscheids steht bereits im Raum. Die Abstimmung über die zweite Paar-Brücke soll demnach zusammen mit der Europawahl erfolgen, die in Deutschland am Sonntag, 9. Juni, stattfindet. "So werden Aufwand und auch Kosten gespart, die ein Extra-Termin hervorrufen würde", erklärt die Gemeinde-Verwaltung. Die Genehmigung für diese Zusammenlegung steht allerdings noch aus.
Darum geht es
Die Errichtung der zweiten Brücke über die Paar im Ortskern von Manching ist eigentlich beschlossene Sache. Sie soll als Verlängerung der Schulstraße beziehungsweise Paarstraße über den Fluss zur Niederfelder Straße gebaut werden. Der Gemeinderat hatte im April vergangenen Jahres mit 18:4 Stimmen für die europaweite Ausschreibung der Brücken-Planung votiert und diese Planungs-Leistungen dann am 20. Juli vergangenen Jahres rechtsverbindlich beauftragt. Hintergrund ist, dass ein gut 100 Meter weiter nördlich bereits bestehender Stahlbeton-Steg über die Paar aus Gründen des Hochwasser-Schutzes durch einen Neubau ersetzt werden muss. Für einen barrierefreien neuen Steg an dieser Stelle wurde aber keine akzeptable Lösung gefunden.
Die nun anvisierte zweite Paar-Brücke bringt aus Sicht der Gemeinde vor allem Sicherheit bei der Notfall-Versorgung. Denn in Manching gebe es mit der Brücke der Ingolstädter Straße aktuell nur einen Weg für Fahrzeuge über die Paar. Im Falle einer Störung oder Sperrung müssten sie über die B16 oder über die PAF34 ausweichen. Dies bedeute einen erheblichen zeitlichen Aufwand. Auch Feuerwehr und Rettungsdienst könnten im Falle einer Sperrung die Paar nicht in der gebotenen Eile innerorts überqueren und verlören wertvolle Zeit.
So sehen laut Gemeinde-Verwaltung aktuell die Rettungswege aus, falls die derzeit einzige Paar-Brücke im Ort gesperrt ist.
Die vom Gemeinderat beschlossene neue Brücke solle ganzjährig für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – außer Rettungs-Fahrzeuge – eine Beschränkung erhalten und nur an wenigen Tagen aufgrund der Notwenigkeit von Sperrungen der Haupt-Brücke für den kompletten Verkehr freigegeben werden. Dies betreffe zum Beispiel verkaufsoffene Sonntage, den Faschings-Umzug oder andere Veranstaltungen – jährlich im Schnitt fünf bis zehn Tage. Gerechnet werde mit Baukosten in Höhe von zwei Millionen Euro. Ein neuer Steg würde nach jüngsten Schätzungen mindestens 600 000 Euro kosten. Das Wasserwirtschaftsamt würde laut Gemeinde-Verwaltung seinen Anteil an dem neu zu errichtenden Steg – 50 Prozent – mit in den Bau dieser zweiten Paar-Brücke stecken.
Die laut Gemeinde-Verwaltung für die geplante Brücke festgelegte Breite von Fahrbahnen sowie Geh- und Fußweg; links die Planung und rechts die Visualisierung.
Zum Hintergrund:
Bald zwei Bürgerentscheide in Manching? Es geht um eine zweite Paar-Brücke
Bürgerbegehren gegen Bauvorhaben: "Keine zweite Paar-Brücke in Manching"