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Er geriet heute Nacht in eine Polizei-Kontrolle: Nun drohen ein Bußgeld-Bescheid, Strafpunkte und ein Fahrverbot.

(ty) Auf unangenehme Konsequenzen einstellen muss sich ein 24-Jähriger, der in der Nacht zum heutigen Sonntag in Pfaffenhofen in eine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, wurde der in Ingolstadt wohnende Mann gegen 2.40 Uhr gestoppt, als er auf einem E-Scooter unterwegs war. Ein Atem-Test habe bei ihm dann einen Wert in Höhe von 0,6 Promille ergeben. Deshalb sei der Mann zur Polizei-Dienststelle gebracht worden, um einen gerichtsverwertbaren Alko-Test zu machen. Dabei habe sich ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze bestätigt. Der Verkehrs-Sünder muss nun mit einem Bußgeld-Bescheid und Strafpunkten rechnen; auch ein Fahrverbot droht.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang bekanntlich immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."

 


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