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Sie wurden vom Gutachter-Ausschuss festgesetzt und gelten wieder zwei Jahre lang. Öffentliche Auslegung in allen Gemeinden steht bevor.

(ty) Sie sind für Grundstücks-Eigentümer wie -Käufer gleichermaßen interessant, wenn es um den Bodenwert von bebauten und unbebauten beziehungsweise land- und forstwirtschaftlichen Flächen geht: die so genannten Bodenrichtwerte. Zum Stichtag 1. Januar 2024 wurden sie vom Gutachter-Ausschuss für Grundstückswerte auch im Bereich des Kreises Neuburg-Schrobenhausen neu festgesetzt. Das wurde heute aus dem Landratsamt bekannt gegeben. "Diese Richtwerte gelten nun wieder zwei Jahre lang", so die Behörde. Die neu ermittelten Grundstücks-Richtwerte liegen den Angaben zufolge in sämtlichen Gemeinde-Verwaltungen im Landkreis für die Dauer eines Monats öffentlich aus.

Bei der Stadt Neuburg erfolge dies in der Liegenschafts-Verwaltung (Amalienstraße A54, zweiter Stock, Zimmer 2.23). Die Stadt Schrobenhausen veröffentliche die neuen Bodenrichtwerte in der Finanz-Verwaltung (Lenbachplatz 7-8, Zimmer 023). In den übrigen Kommunen werde durch Anschlag an der Gemeinde-Tafel beziehungsweise durch Bekanntmachung im Gemeinde-Blatt auf Ort und Zeitraum der Auslegung hingewiesen. Einzelne Auskünfte zu den neuen Werten oder den vorangegangenen Stichtagen erteile die Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses am Landratsamt. Zudem seien über die Geschäftsstelle die komplette Bodenrichtwertliste sowie einzelne Auszüge erhältlich.

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