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Gefährt des ertappten 78-Jährigen schaffte ohne Einsatz von Muskelkraft zirka 25 km/h. Damit gilt es als Kleinkraftrad und ist zu versichern.

(ty) Weil sein vermeintliches E-Bike, mit dem er am gestrigen Vormittag in Pfaffenhofen unterwegs war, wie ein Kleinkraftrad einzustufen ist und ihm dafür die notwendige Versicherung fehlt, hat sich ein 78-Jähriger strafrechtlichen Ärger eingehandelt. Das berichtet heute die Polizeiinspektion aus der Kreisstadt. Gegen den auch im Gemeinde-Bereich von Pfaffenhofen wohnhaften Senior wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet.

Laut Polizei-Angaben war der Zweirad-Fahrer um 9.20 Uhr im Bereich der Weiherer Straße von Streifenbeamten zu einer Verkehrs-Kontrolle angehalten worden. Dabei entdeckten die Gesetzeshüter an dem elektrisch betriebenen Fahrrad "eine Art Gashebel, durch dessen Betätigung das E-Bike auf eine Geschwindigkeit von etwa 25 Kilometer pro Stunde ohne jeglichen Einsatz von Muskelkraft beschleunigt werden kann", heißt es im Polizei-Bericht. Deshalb sei das Gefährt wie ein Kleinkraftrad versicherungspflichtig.


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