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Ein 22-jähriger Reichertshausener saß nicht nur mit 1,1 Promille am Steuer seines Pkw, er hatte auch verbotenerweise ein so genanntes Einhandmesser dabei

(ty) Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ist gestern am späten Abend im Reichertshausener Ortsteil Haunstetten ein Pkw-Fahrer mit 1,1 Promille erwischt worden, der zudem verbotenerweise ein so genanntes Einhandmesser mit sich führte. 

Gegen 22.55 Uhr wurde der 22-jährige Reichertshausener der allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Ein Alkotest ergab dann 1,1 Promille. Der Mann wurde daher zur Blutentnahme auf die Dienststelle gebracht. Bei der zum Transport erforderlichen Durchsuchung kam dann das Einhandmesser zum Vorschein, wie ein Polizeisprecher mitteilte.

Einhandmesser sind, wie die Polizei in diesem Zusammenhang berichtet, Klappmesser, bei denen der Mechanismus so ausgearbeitet ist, dass die Klinge mühelos mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden kann. Derartige Messer dürfen gemäß Waffengesetz nur von Personen mit berechtigtem Interesse geführt werden Ein berechtigtes Interesse liege dann vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck erfolgt. „Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention, wenn das Messer zu Verteidigungszwecken mitgeführt wird“, heißt es aus der Inspektion Pfaffenhofen. 

Den 22-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr sowie eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen des unberechtigten Führens des Einhandmessers.


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