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Es geht um ein Engagement am Verwaltungsgericht, und zwar für die Amtszeit ab April nächsten Jahres und bis Ende März 2030.

(ty) Das Landratsamt von Pfaffenhofen weist darauf hin, dass für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter beziehungsweise ehrenamtliche Richterin an den Verwaltungsgerichten noch Bewerberinnen und Bewerber gesucht werden. Den Angaben der Behörde zufolge geht es dabei um die nächste Amtszeit, die am 1. April kommenden Jahres beginnt und bis Ende März 2030 läuft. Wer Interesse habe, könne sich noch bis 23. August dieses Jahres beim Landratsamt melden. Nachfolgend die Details.

Wie die Behörde erklärt müssen die Landkreise und kreisfreien Städte beim Verwaltungsgericht eine Vorschlags-Liste einreichen. Wer aus dem Landkreis Pfaffenhofen in diese Liste aufgenommen werde, entscheide der hiesige Kreistag. Denn an den Verwaltungsgerichten seien nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. "Diese werden für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren bestimmt", erklärt das Landratsamt. Die aktuelle Amtszeit laufe zum 31. März nächsten Jahres aus.

"Die Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden zum Beispiel im Rahmen einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern", so das Landratsamt weiter. "Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung wie diese."

Genauere Informationen zu Rechtsstellung, Aufgaben und zeitlichem Aufwand der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht sind in einer Broschüre des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu finden; diese ist online unter diesem Link abrufbar. Interessentinnen und Interessenten können sich beim Pfaffenhofener Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis spätestens 23. August melden; Anzugeben sind neben dem Namen und dem Geburts-Datum auch die Adresse und der Beruf.


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