Über zwei Promille hatte der Mann intus, als er zur Dienststelle nach Schrobenhausen steuerte. Ihm war der Geldbeutel geklaut worden.
(ty) Erst ist ihm sein Portemonnaie abhanden gekommen, jetzt muss er mit dem Verlust seiner Fahrerlaubnis rechnen. Eine ganz schlechte Idee hatte am Samstagmorgen ein 53-Jähriger, der sich im besoffenen Zustand ans Steuer eines Kleintransporters gesetzt hat und damit zur Polizei-Dienststelle nach Schrobenhausen gesteuert ist. Wie heute berichtet wird, war der aus dem Gemeinde-Bereich von Berg im Gau stammende Mann gegen 7.10 Uhr bei den Gesetzeshütern vorstellig geworden, um Anzeige zu erstatten, weil ihm seine Geldbörse gestohlen worden sei.
Im Zuge der Anzeigen-Aufnahme sei bei dem 53-Jährigen dann zunächst Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein daraufhin durchgeführter Alko-Test habe den Verdacht bestätigt: Dabei sei ein Wert in Höhe von "knapp über zwei Promille" festgestellt worden. Der Kleintransporter-Lenker musste deshalb, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird.
Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. In diesem Zusammenhang droht dem 53-Jährigen auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Für gewöhnlich wird in solchen Fällen der Führerschein von den Polizisten auch gleich einkassiert. In diesem Fall sei die Sicherstellung des Dokuments aber erst einmal nicht möglich gewesen, erklärt ein Polizei-Sprecher. Denn der 53-Jährige habe angegeben, dass sich sein Führerschein in der entwendeten Geldbörse befinde.