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Insgesamt wurden heute 13 Objekte in der Region durchsucht. Es geht um 13 Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 66 Jahren. 

(ty) Im Kampf gegen Kinderpornografie hat es am heutigen Dienstag in der Region eine größere Aktion gegeben. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord bekannt gegeben hat, wurden im Laufe des Vormittags etliche Wohnungen durchsucht. Die Einsätze erfolgten den Angaben zufolge mit dem Ziel, "Beweismittel für Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie zu sichern". Razzien gab es auch in vier Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen.

Aus einer Presse-Mitteilung des in Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord geht hervor, dass die Beamten von der Kriminalpolizei-Inspektion aus Ingolstadt bei den heutigen Durchsuchungs-Maßnahmen von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei unterstützt wurden. Sie seien an "insgesamt 13 Objekten" angerückt. Dabei seien insgesamt 13 Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 66 Jahren angetroffen worden. Durchsucht worden seien auf der Grundlage von gerichtlichen Beschlüssen jeweils Privat-Wohnungen in den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie in Ingolstadt.

Die Razzien erfolgten, so wurde weiter erklärt, in den Gemeinde-Bereichen von Vohburg, Reichertshofen, Reichertshausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Neuburg an der Donau, Karlskron, Pollenfeld und Gaimersheim sowie in Ingolstadt. Unterm Strich seien mehr als 40 Polizeikräfte im Einsatz gewesen. Im Rahmen der Durchsuchungen sei "umfangreiches Beweis-Material" sichergestellt worden. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um Smartphones, Computer inklusive Laptops und Tablets sowie um weitere Speicher-Medien. "Die Auswertung dieser Gegenstände dauert an", wurde gegen 13.45 Uhr gemeldet.

"Bei drei Beschuldigten wurden weitere polizeiliche Maßnahmen in Form einer erkennungsdienstlichen Behandlung durchgeführt", so ein Polizei-Sprecher. Durch diese neuerliche Aktion wird laut Polizeipräsidium Oberbayern-Nord "deutlich aufgezeigt, dass sich Straftäter in der vermeintlichen Anonymität des Internets nicht verstecken können". Nach aktueller Rechtslage stelle bereits der Besitz von Kinderpornografie, beispielsweise in Form von Fotos auf dem Smartphone, den Tatbestand eines Verbrechens dar, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet werde.


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