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Beamte von der Autobahnpolizei-Station aus Parsberg hatten gestern viel zu tun. Nicht nur die ertappten Lkw-Fahrer müssen zahlen, sondern auch die Speditionen.

(ty) Dass es sich beim "Tag der Deutschen Einheit" am 3. Oktober um einen bundeseinheitlichen Feiertag handelt, haben am gestrigen Donnerstag im Zuständigkeits-Bereich der Beamten von der Autobahnpolizei-Station aus Parsberg etliche Brummi-Lenker schmerzhaft feststellen müssen. Wie heute erklärt wurde, war eine Streifenbesatzung extra für die Überwachung des Feiertags-Fahrverbots im Einsatz – "und hatte auch alle Hände voll zu tun".

Zwischen wischen 0 Uhr und 22 Uhr seien gestern von den Gesetzeshütern insgesamt 16 große Lastwagen beanstandet worden, die unerlaubt unterwegs gewesen seien. "Die Fahrer konnten keine Ausnahme-Genehmigungen für das Fahren am Feiertag vorweisen", so ein Polizei-Sprecher. "Auch hatten sie keine verderblichen Güter geladen, die eine Fahrt erlaubt hätten." Daher seien gegen die Lkw-Lenker jeweils Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden. "Sie mussten teilweise gleich das Bußgeld hinterlegen. Außerdem durften die Lkw bis 22 Uhr nicht mehr weiterfahren."

Weiter erklärt die Polizei: "Da sich die Spediteure durch die unerlaubten Fahrten am Feiertag einen Wettbewerbs-Vorteil verschaffen, wurden gegen sie Verfahren zur Einziehung des erlangten Gewinns eingeleitet." Hier könnten erfahrungsgemäß schnell Summen im vierstelligen Euro-Bereich fällig werden. Das Sonntags- und Feiertags-Fahrverbot untersage den gewerblichen Transport von Gütern mit Lkw über 7,5-Tonnen Gesamtmasse oder mit Lkw mit Anhängern an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr.


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