Weil der Bau eines Radwegs hier nicht möglich ist, werden an der Hohenwarter Straße in Pfaffenhofen so genannte Schutzstreifen markiert – die Fahrbahn für den motorisierten Verkehr wird dadurch schmäler, was auch zu reduzierten Geschwindigkeiten führen soll
(ty) An der Hohenwarter Straße in Pfaffenhofen werden in der kommenden Woche Schutzstreifen für Radfahrer angelegt. Das teilte die Stadtverwaltung heute mit. Zwischen Schirmbeck- und Kellerstraße werden demnach ab Dienstag, 8. Juli, in beiden Richtungen Schutzstreifen durch entsprechende Markierungen angelegt, die jeweils 1,25 Meter breit sind.
Während dieser Markierungsarbeiten muss mit Verkehrsbehinderungen in der Hohenwarter Straße gerechnet werden, heißt es aus dem Rathaus. Die Durchfahrt sei aber jederzeit möglich. Die Arbeiten werden den Angaben zufolge abschnittsweise von der Schirmbeckstraße aus stadteinwärts ausgeführt.
Die Verbesserung des Radwegenetzes in Pfaffenhofen ist Bestandteil des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts“ (ISEK). „Mehr Sicherheit für Radfahrer – speziell an der vielbefahrenen Hohenwarter Straße – ist auch eine Forderung von Bürgern in den Wohngebieten entlang der Hohenwarter Straße, die dazu eine Unterschriftenaktion gestartet hatten“, erklärt eine Sprecherin der Stadtverwaltung zu der Maßnahme.
Da aufgrund der Grundstücks-Situation an der Hohenwarter Straße keine umfassende Straßenraumerweiterung erfolgen kann und das Anlegen eines Fahrradweges nicht möglich ist, hatte sich der Stadtrat für das Anlegen von beidseitigen Fahrradschutzstreifen entscheiden. Zwischen diesen verbleibt eine Fahrbahnbreite von rund 4,5 Metern, was einen reibungslosen Begegnungsverkehr zweier Pkw ermöglichen soll. Nur im Bedarfsfall – etwa bei der Begegnung mit Lastwagen – dürfe der Schutzstreifen überfahren werden, betont die Stadtverwaltung.
Auf den Fahrradschutzstreifen darf auch nicht geparkt werden. Zwischen den Hausnummern 35 und 39 (Sparkasse, Metzgerei und Bäckerei) werden aber mehrere Parkplätze durch entsprechende Markierungen vorgesehen. Hier werde der Schutzstreifen dann unterbrochen und die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Insgesamt erwartet man sich durch das Anlegen der Schutzstreifen und die Verengung der Fahrbahn eine Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, was auch der Sicherheit der Radfahrer dienen soll.