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Die Polizei wird die Einhaltung der Regelung im Geltungs-Bereich der städtischen Allgemein-Verfügung überwachen. Hier die Details und eine Karte. 

(ty) Wie bereits in den vergangenen Jahren bleibt die Altstadt von Ingolstadt auch zum bevorstehenden Jahreswechsel eine feuerwerksfreie Zone. "Diese Regelung hat sich seit ihrer Einführung 2019 bewährt", heißt es aus dem Rathaus. Damals hatte der Stadtrat das Abbrennen von Silvester-Raketen und anderer Feuerwerkskörper verboten. Eine entsprechende Allgemein-Verfügung wurde auch für den bevorstehenden Jahreswechsel im Innenstadt-Gebiet erlassen. Nachfolgend die Details sowie die offizielle Karte mit dem Geltungs-Bereich.

Grund für diese Maßnahme ist nach Angaben der Stadtverwaltung in erster Linie der Schutz der historischen Gebäude. Neben dem Brandschutz spielten aber auch gesundheitliche Aspekte eine Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Feinstaub-Belastung.

"Denn die enge Bebauung der Innenstadt führt zu einer geringeren Luftzirkulation vor allem bei Inversions-Wetterlagen, sodass sich schädlicher Feinstaub – je nach Wind- und Wetter-Verhältnissen – über viele Stunden in der Luft hält und in den unteren Atmosphären-Schichten anreichert", heißt es dazu. Das könne vor allem bei kranken und älteren Personen zu Atemwegs-Beschwerden oder Herz-Kreislauf-Problemen führen. Allein in der Silvesternacht werde der zulässige Tages-Mittelwert für Feinstaub und mehr als das 20-fache überschritten.

Laut Ankündigung aus dem Rathaus wird das Abschuss-, Abbrenn- und Mitnahme-Verbot in der Innenstadt von Einsatzkräften der örtlichen Polizeiinspektion überwacht. Auf das Feuerwerks-Verbot werde unter anderem an den Zugängen zur Innenstadt mit entsprechenden Schildern und Bannern hingewiesen.

Der Verkauf der Feuerwerkskörper sei an den letzten drei Verkaufstagen vor Neujahr erlaubt. Betont wird außerdem: Raketen und Böller – Feuerwerk der Kategorie 2 – dürften nur an Volljährige abgegeben werden – "auch mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern kann diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden".

Feuerwerkskörper dürften in den zugelassenen Bereichen nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden. "Wer sie davor oder danach zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann", stellt die Stadtverwaltung von Ingolstadt klar. Generell gelte: "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten." 

Die besagte Allgemein-Verfügung sowie deren Begründung können auf der Internet-Seite der Stadt Ingolstadt eingesehen werden; hier der direkte Link. Für zusätzliche Auskünfte stehe das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt unter der Rufnummer (08 41) 30 5 - 15 19  zur Verfügung. Weitere Informationen zu dem Feuerwerks-Verbot in der City von Ingolstadt gibt es auch unter diesem Link.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern empfehle den Verbrauchern zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere folgende Verhaltensregeln:

♦ "Nur geprüfte Qualität mit CE-Kennzeichnung und einer Registriernummer verwenden (zum Beispiel 0589-F2-0001). 

♦ Gebrauchs-Anweisung und Sicherheits-Hinweise des Herstellers beachten.

♦ Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder brennbarem Material anzünden. Den auf der Verpackung angegebenen Sicherheits-Abstand einhalten. 

♦ Kindern und Jugendlichen darf – auch im Familienkreis – kein Feuerwerk der Kategorie 2 überlassen werden. 

♦ Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.

♦ Leicht entzündbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten. 

♦ Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.

♦ Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu anzuzünden."


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