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Der Mann wurde am heutigen Morgen am Hauptplatz kontrolliert. Ein Alkohol-Test ergab einen Promille-Wert im Straftaten-Bereich.

(ty) Handfeste Konsequenzen, darunter auch der Entzug der Fahrerlaubnis, drohen einem 63-Jährigem, der am heutigen Sonntagmorgen in der Innenstadt von Pfaffenhofen in eine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion wurde der Mann, der auf seinem E-Scooter unterwegs war, gegen 4.55 Uhr am Hauptplatz gestoppt und unter die Lupe genommen. Nachdem die Streifenbeamten zunächst Alkohol-Geruch festgestellt hatten, bestätigte ein freiwilliger Alko-Test den im Raum stehenden Verdacht: Dieser habe mehr als 1,1 Promille ergeben – also einen Wert im Straftaten-Bereich.

Daraufhin musste der im Kreis Pfaffenhofen wohnende 63-Jährige eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; diese wurde in den Räumlichkeiten der hiesigen Polizei-Dienststelle durchgeführt. Außerdem sei der Führerschein des ertappten E-Scooter-Lenkers sichergestellt worden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sei der Mann wieder entlassen worden. Sollte sich bei der Labor-Untersuchung ein Alkohol-Pegel von über 1,1 Promille bestätigen, dann erwartet den 63-Jährigen eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille blühen ihm ein Ordnungswidrig-Verfahren und die entsprechenden Sanktionen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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