Der Mann hatte gut 1,8 Promille, als er stürzte und sich das linke Sprunggelenk brach. Er muss sich jetzt strafrechtlich verantworten.
(ty) Schwere Verletzungen hat sich ein E-Scooter-Fahrer am gestrigen Nachmittag in Ingolstadt zugezogen, als er im betrunkenen Zustand verunglückt ist. Wie die Polizei heute berichtet, war gegen 16.45 Uhr über den Notruf die Meldung über den auf der Eriagstraße gestürzten 29-Jährigen eingegangen. Die angerückten Streifenbeamten von der örtlichen Verkehrspolizei-Inspektion trafen vor Ort auf den aus Saarbrücken stammenden Mann. Er sei mit seinem Elektro-Gefährt in Richtung der IN-Campus-Allee unterwegs gewesen und dabei wegen seiner erheblichen Alkoholisierung zu Sturz gekommen.
"Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille", berichten die Gesetzeshüter. Der 29-Jährige habe sich bei dem Unfall eine Fraktur am linken Sprunggelenk zugezogen. Vom alarmierten Rettungsdienst sei er in ein Krankenhaus gebracht worden. Der an dem gemieteten E-Scooter entstandene Sachschaden wurde von Streifenbeamten auf 30 Euro geschätzt. Auf den 29-Jährigen kommt nun strafrechtlicher Ärger zu: Er muss laut Mitteilung der Polizei mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."