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Vermessung ergab 4,55 Meter. Solche Ausmaße sind aber nur auf genehmigten Strecken zulässig. Bußgeld-Bescheid für Fahrer und Firma.

(ty) Beamte von der Verkehrspolizei haben am gestrigen Vormittag gegen 10 Uhr auf dem Gelände des Hauptzollamts in Garching-Hochbrück eine Sattelzug-Maschine samt Auflieger unter die Lupe genommen und dabei einen erheblichen Verstoß festgestellt. Wie das Polizeipräsidium von München dazu heute berichtet, war das Gespann mit zwei großen Kabel-Trommeln beladen. Diese Fracht sei aus der Türkei gekommen und für eine Baustelle im Freistaat vorgesehen gewesen. Doch die Tour war erst einmal beendet.

"Bei einer vor Ort durchgeführten Höhenvermessung der Ladung belief sich diese auf 4,55 Meter", berichten die Gesetzeshüter und erklären: "Solche Höhen sind nur auf genehmigten Strecken zulässig, da Brücken, Oberleitungen und andere Kabel-Trassen oftmals nur eine Höhe von etwa 4,30 Meter haben. Die Durchfahrt dieses Sattelzugs mit dieser überhohen Ladung hätte nach Einschätzung der Polizei "erhebliche Schäden, insbesondere im innerörtlichen Bereich, nach sich ziehen können".

Sowohl gegen den 38 Jahre alten Lkw-Fahrer mit Wohnsitz in Rumänien als auch gegen den rumänischen Unternehmer sei jeweils ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet worden. Zur Sicherung dieses Verfahrens habe der Sattelzug-Lenker noch vor Ort eine finanzielle Sicherheits-Leistung hinterlegen müssen. Die Weiterfahrt sei untersagt worden. Eine Überprüfung auf der bereits zurückgelegten Strecke habe keine Beschädigungen durch die Überhöhe ergeben, so das Polizeipräsidium der bayerischen Landeshauptstadt.


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