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Bei der morgigen Gerichtsverhandlung im Getränkemarkt-Prozess werden Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Schlussplädoyers vortragen – Dabei geht es vorrangig um die Frage, ob der Angeklagte Stefan S. den 61-jährigen Inhaber des Getränkemarktes Fristo in Pfaffenhofen mit Vorsatz ermordet hat

(ty) Im Landgericht Ingolstadt findet morgen der letzte Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung im Getränkemarkt-Prozess statt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger haben noch einmal die Gelegenheit, in ihren Schlussplädoyers ihre Interpretation des Falles vorzutragen. Dabei geht es vorrangig um die Frage, ob dem 39-jährigen Stefan S. der vorsätzliche Mord an dem 61-jährigen Inhaber des Getränkemarktes Fristo in Pfaffenhofen nachgewiesen werden kann. Die Verteidigung wird voraussichtlich auf Totschlag plädieren und versuchen darzulegen, dass Stefan S. den Mord eben nicht geplant hatte, sondern die Tat im Affekt geschah.

Im bisherigen Prozessverlauf bestritt der Angeklagte nicht, dass er am Tod des Getränkemarktbesitzers die Schuld trage. Jedoch könne er sich nicht an die Tat erinnern. Die Bilder in seinem Kopf würden verschwimmen und ineinanderfließen. Dementsprechend wage waren seine Antworten während der Verhandlungstage, in denen er seine Sätze oft mit „Es kann sein…“ oder „Es ist gut möglich…“ begonnen hatte. Trotzdem konnte der Tathergang fast vollständig rekonstruiert werden:

Der spielsüchtige und hoch verschuldete Angeklagte Stefan S. aus München hat zugegeben, dass er am 13. Juli vergangenen Jahres in den Getränkemarkt nach Pfaffenhofen gefahren war, um Getränke mit seiner nicht gedeckten EC-Karte zu kaufen. Denn aus seiner früheren Tätigkeit bei eben jenem Getränkemarkt glaubte er zu wissen, dass der Kartenleser keine Online-Abfrage des Kontostandes durchführen würde. Doch der Kartenleser verweigerte an diesem Samstag die Zahlung. Daraufhin verließ der Angeklagte den Getränkemarkt, um kurz darauf zurückzukehren und sich als Testkäufer der Firma Fristo auszugeben.

Stefan S. blieb daraufhin den ganzen Tag über in dem Getränkemarkt. Er hoffte auf eine Gelegenheit, das Geld aus der offen stehenden Kasse zu entwenden. Doch sein Plan funktionierte nicht. Daher beschloss der Angeklagte bei Ladenschluss, den Besitzer des Getränkemarktes zu überfallen. An das, was danach passierte, könne sich der Angeklagte nach eigener Aussage nur in Bruchstücken erinnern.

Laut Obduktionsergebnis wurde das 61-jährige Opfer mit massiven Faustschlägen ins Gesicht traktiert. Auch eine Schlagwaffe könnte dabei benutzt worden sein. Das Opfer bekam drei Stiche in die Brust und einen in den Bauch. Sowohl die Lunge, als auch Herz und Schlagader wurden durch die Stiche verletzt. Das alles habe sich innerhalb weniger Sekunden abgespielt. Zudem seien die Stiche mit sehr viel Gewalt ausgeführt worden.

Während der Tat verletzte sich auch der Angeklagte. Angeblich, so Stefan S., habe das spätere Opfer das Messer damals zuerst in der Hand gehalten. Stefan S. habe sich dann bei dem Versuch, das Messer abzuwehren, die Verletzungen zugezogen. Dieser Darstellung widerspricht dagegen das Gutachten, das Walter Keil zusammen mit einem Chirurg erstellt hat. Demnach könne man mit einer derartigen Handverletzung nicht mehr solch kraftvolle Stiche ausführen. Denn schließlich sei das Messer sogar im Lendenwirbel des Opfers stecken geblieben, wofür extrem viel Kraft notwendig sei. Wahrscheinlicher sei es also, Stefan S. habe das Messer von Anfang an in der Hand gehabt. Erst zum Schluss sei er vermutlich bei einem der Stiche unabsichtlich mit der Hand über die Klinge gerutscht und habe sich die Sehnen an zwei Fingern durchtrennt.

Dieser Tathergang würde natürlich nahelegen, dass Stefan S. nicht spontan auf die Idee gekommen war, den Getränkemarkt auszurauben, sondern es vorher geplant hatte und den Tod des 61-Jährigen Getränkemarktinhabers dabei in Kauf nahm. 


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