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Tag der Plädoyers: Im Getränkemarkt-Prozess sieht es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass der angeklagte Stefan S. das 61-jährige Opfer vorsätzlich ermordet hat – Von Indizien und Mutmaßungen spricht dagegen die Verteidigung und plädiert auf Totschlag

(ty) Bei der heutigen Gerichtsverhandlung haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Getränkemord-Prozess ihre Plädoyers vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der 39-Jährige Stefan S. den 61-jährigen Besitzer des Getränkemarktes Fristo in Pfaffenhofen am 13. Juli 2013 vorsätzlich ermordet hat. Wobei eine besondere Schwere der Schuld festzustellen sei. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für Stefan S., der zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Sollte die besondere Schwere der Schuld vom Gericht mitgetragen werden, könnte der Angeklagte auch bei guter Führung nicht nach nur 15 Jahren Haftstrafe entlassen werden.

Die Verteidigung sieht den vorsätzlichen Mord nicht als erwiesen an. Sie plädiert daher auf Totschlag. Im Verfahren bemühte sich die Verteidigung darzulegen, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgestellte Ablauf des Tathergangs zwar schlüssig klinge, aber sich eben nicht beweisen liese. Stattdessen seien etliche andere Abläufe möglich gewesen. Die Verteidigung sah es auch als wahrscheinlich an, dass nicht Stefan S., sondern das Opfer das Messer zuerst in der Hand gehalten habe. Dadurch sei eine Ausnahmesituation entstanden, in der es für Beide  um Leben und Tot ging. Der Mord sei keinesfalls geplant gewesen, sondern wäre im Affekt geschehen.

Das Urteil wird am Montag verkündet. 

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