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Große Verlosung heute auf dem Paarfest

(ty) Nach dem Sonntagsgottesdienst im Zelt, der um 10 Uhr begann, findet auf dem Gelände des Reichertshofener Paarfests die Segnung der beiden neuen Fahrzeuge der Feuerwehr statt. Ab 11.30 Uhr gibt es ein Sonntagskonzert mit den „Reichertshofener Musikanten“.  Am Abend wird dann die Verlosung im Zelt geboten. Zu jeder Maß Bier erhalten die Besucher ein Gratislos. Zu gewinnen gibt es ein Sparbuch der Sparkasse Ingolstadt über 400 Euro, Gewinnlose der Hallertauer Volksbank im Gesamtwert von 300 Euro, Reisegutscheine der Firma Stanglmeier sowie je 150 Mal eine Maß Bier vom Festwirt Greiner und vom Brauhaus Hallertau. Für musikalische Unterhaltung sorgen ab 19 Uhr die "Edelweiß-Rebellen"

 

Der Energieausweis ist Pflicht

(ty) Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) am 1. Mai dieses Jahres müssen Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber ihren potenziellen Kunden, wenn diese das Gebäude besichtigen, einen Energieausweis vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben. Darauf weist jetzt das Landratsamt in einer Pressemitteilung ausdrücklich hin. „Bei Neubauten und größeren Modernisierungen hat der Bauherr beziehungsweise Eigentümer sofort nach Fertigstellung dafür zu sorgen, dass ihm ein Energieausweis ausgestellt wird und hat diesen den Baubehörden auf Verlangen vorzulegen“, erklärt Uwe Fritzsche, der als neutraler Energieberater für den Landkreis Pfaffenhofen tätig ist. Dieser Energieausweis diene als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung.

Für einen Neubau wird ein Energiebedarfsausweis benötigt, teilt das Landratsamt mit. Dies gelte auch für Änderungen im Baubestand, wenn für das gesamte sanierte Gebäude die EnEV-Berechnung durchgeführt wurde. Für ein bestehendes Gebäude erstellt der Fachmann wahlweise einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis mit folgender Ausnahme: Eigentümer von kleinen Wohnhäusern mit höchstens vier Wohnungen benötigen einen Bedarfsausweis, wenn ihr Wohngebäude alle folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt.
  • Als das Haus erbaut wurde hat es die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977) nicht erfüllt.
  • Das Haus wurde auch seither nicht mindestens auf den energetischen Standard der WSchVO 1977 saniert.

„Grundsätzlich wird der Energieausweis für ein ganzes Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung oder sonstige Nutzungseinheit ausgestellt“, heißt es aus dem Landratsamt. Ein Energieausweis gelte zehn Jahre lang ab dem Ausstellungsdatum. Energieausweise erstellt zum Beispiel ein Energieberater, der unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden ist und für Fragen zur Verfügung steht. Die Kosten betragen ab 100 Euro aufwärts (je nach Größe des Hauses) für einen Verbrauchsausweis und ab 300 Euro für einen Bedarfsausweis. „Falls Energieausweise pflichtwidrig nicht vorhanden sind oder unrichtige Angaben enthalten, kann dies von der Bauaufsichtsbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden“, wird abschließend betont.

 

Potenzial an ausländischen Märkten 

(ty) „Global Sourcing – Erfahrungen, kritische Meinungen, Chancen und Hürden“, lautete das Thema beim dritten Netzwerktreff für international aktive Unternehmer in der Region 10. Organisiert wurde die Veranstaltung im Rahmen eines internationalen Frühstücks von der IHK für München und Oberbayern in Kooperation mit dem Kommunalunternehmen für Strukturentwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS). Prof. Dirk Hecht von der TH Ingolstadt betonte in seinem Referat die Wichtigkeit einer gründlichen Vorbereitung bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern. „Kostenhebel und Einsparpotentiale dürfen nicht die Haupttreiber für eine Beschaffung im Ausland sein“, mahnte Hecht.

Prof. Dirk Hecht von der THI unterstrich die Wichtigkeit einer gründlichen Vorbereitung internationaler Geschäftsaktivitäten. Foto: KUS. 

Dass die Hürden für eine erfolgreiche Auslandsbeschaffung vielfältig sind, zeigten die Erfahrungsberichte der mehr als 40 anwesenden Firmenvertreter. Zollbestimmungen, Logistikwege, Qualitätskontrolle, Vertragsgestaltung, aber auch kulturelle Unterschiede wurden als wichtige Aspekte genannt. Nur durch Besuche vor Ort bei den internationalen Lieferanten könnten langfristig stabile Geschäftsbeziehungen aufgebaut und eine ordentliche Qualitätskontrolle gewährleistet werden. „Deutlich wurde, dass in internationalen Märkten großes Potenzial steckt, welches auch kleine und mittelständische Unternehmen zunehmend für sich entdecken“, sagte KUS-Vorstand Johannes Hofner.

„Unternehmen im Landkreis Pfaffenhofen haben im vergangenen Jahr ihren Export um mehr als 20 Prozent gesteigert, dennoch liegt die Exportquote weiter unter dem bayerischen Durchschnitt“, so Landrat Martin Wolf (CSU). Firmen aus dem Landkreis, die an einem Einstieg in den internationalen Beschaffungs- oder Exportmarkt interessiert sind, können sich wegen Beratungsangeboten unter Telefonnummer (0 84 41) 4 00 74 -40 an das KUS wenden.

 

Ferienpass-Angebot auch für Jugendliche

(ty) Der Ferienpass im Kreis Pfaffenhofen bietet nicht nur für Kinder, sondern auch für Jugendliche bis 15 Jahren Aktionen an. Darauf weist der Kreisjugendring hin. Mit im aktuellen Anmeldeblock ist zum Beispiel eine Zugfahrt nach München ins Café Netzwerk, bei der Jugendliche ab 13 Jahren den Facebook-Führerschein machen und mit Gleichgesinnten eine Runde am PC oder an der Konsole spielen können. Auch sportliche Angebote wie ein Taekwondo-Schnupperkurs am 31. Juli sind für diese Altersgruppe mit dabei.

Der Ferienpass ist heuer kostenlos in allen Sparkassen, im Pfaffenhofener Haus der Begegnung, im Bürgerbüro und in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings erhältlich. Weitere Infos zum Ferienangebot des Kreisjugendrings gibt es unter www.kjr-pfaffenhofen.de. Zu einigen Veranstaltungen laufen die Anmeldungen bereits. Weitere werden blockweise immer sonntags mit Anmeldebeginn um 21 Uhr freigeschalten. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle auch per Mail oder telefonisch zur Verfügung; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder (0 84 41)  40 07 7- 33.

 

Kostenlose Ausgaben der „Hopfakirm“

(ty) Mittlerweile 46 Ausgaben der heimatkundlichen Schriftenreihe „D’Hopfakirm“ hat das Landratsamt Pfaffenhofen seit dem Jahr 1975 herausgegeben. Titel der vergangenen zehn Jahre sind unter anderem „Die Pfarr- und Benediktinerstiftskirche in Scheyern als Herrschaftskirche“, „Die alte deutsche Schrift“ oder „Die Pflanzen im Landkreis Pfaffenhofen“. Ein Teil der Veröffentlichungen ist bereits vergriffen, von einigen Titeln sind aber auch noch Restexemplare vorhanden. Alle an Geschichte und Geschichten rund um unsere Heimat interessierten Bürger können sich an der Servicestelle des Landratsamts noch vorrätige Ausgaben der „Hopfakirm“ jederzeit kostenlos abholen.


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