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Nach Recherchen von SPD-Kreischef Markus Käser hat der Landkreis Pfaffenhofen möglicherweise keine Erlaubnis zur Nutzung des eigenen Wappens im Internet. Nach widersprüchlichen Aussagen über die Verwendung des Hoheitszeichens durch Vereine oder Privatleute könnte dem Landratsamt damit ein viel grundsätzlicheres Problem drohen. Die Kreisbehörde prüft nun die Angelegenheit – und hat auch bereits Kontakt zu den Erben von Wappen-Urheber Eduard Luckhaus aufgenommen. Es gibt offenbar Klärungsbedarf.

Von Tobias Zell

Die Wappen-Verwirrung im Kreis Pfaffenhofen geht weiter. Ausgelöst wurde sie von missverständlichen Aussagen aus dem Landratsamt. Denn dort vertritt man bekanntlich die Auffassung, dass das Landkreis-Wappen „grundsätzlich nur von Landkreis-Einrichtungen verwendet werden darf“. Zugleich betont man, dass es „grundsätzlich nur mit Genehmigung verwendet werden darf“. Das ist durchaus nicht das selbe. Und widerspricht sich sogar. Denn der Kreisfeuerwehrverband zum Beispiel oder auch der Imkerkreisverband verwenden auf ihrer Homepage das Landkreis-Wappen. Um Landkreis-Einrichtungen handelt es sich dabei wohl eher nicht. Aber: „Wer mit Genehmigung das Wappen verwendet, darf das selbstverständlich weiterhin tun“, ergänzt das Landratsamt – und widerspricht damit seiner eigenen Ansage, wonach das Wappen „grundsätzlich nur von Landkreis-Einrichtungen verwendet werden darf“.

Nun aber bringt SPD-Kreischef Markus Käser, der kürzlich durch eine Anfrage im Landratsamt den Widerspruch überhaupt erst zutage befördert hat, die Wappen-Hüter in der Behörde eventuell in noch größere Erklärungsnot. Denn Käser hat nach eigenen Worten in Erfahrung gebracht, „dass der Landkreis beziehungsweise die Verwaltungsbehörde möglicherweise selbst gar nicht im Besitz der Vervielfältigungsrechte für das Wappen ist“, wie er gegenüber unserer Zeitung erklärt.

Sollte Käser Recht haben, dann würde die fundamentale Frage im Raum stehen: Kann das Landratsamt etwa einem Verein, Stammtisch oder einem Privatmann die Verwendung des Landkreis-Wappens überhaupt untersagen, wenn es selbst gar nicht über die uneingeschränkten Rechte verfügt? Und möglicherweise nutzt der Landkreis sogar sein eigenes Wappen ohne entsprechende Rechtsgrundlage auf seiner Homepage oder auf seiner Facebook-Seite. 

Landkreis-Wappen auf der Facebook-Seite des Landkreises Pfaffenhofen (Screenshot von heute).

„Unser Landkreiswappen wurde bekanntermaßen vom Pfaffenhofener Künstler Eduard Luckhaus gestaltet“, erinnert Käser. Im Jahr 1961 sei das Wappen entstanden, 1963 dann von der Regierung als Hoheitszeichen für den Landkreis anerkannt worden. Und wie Käser nun in Erfahrung gebracht hat, „ist das Landratsamt möglicherweise selbst nicht im Besitz der Vervielfältigungsrechte für das Landkreis-Wappen“. Denn seinen Informationen nach liegen diese Rechte bei den Luckhaus-Erben – und zwar noch bis zum Jahr 2025.

„Sicher wurde damals für die Auftragsarbeit bezahlt, aber damit wurden nicht automatisch die so genannten Vervielfältigungsrechte erworben“, sagt Käser, der als Chef einer Werbeagentur freilich immer wieder mit Fragen des Urheber- und Vervielfältigungsrechts konfrontiert ist. „Insbesondere bei Verwendung des Wappens durch den Landkreis im Internet müsste eine entsprechende Vereinbarung oder Bezahlung für eine weltweite Nutzung dokumentiert sein und vorliegen“, betont Käser. Allerdings dürfte es höchst unwahrscheinlich sein, dass man damals, im Jahr 1963, schon Regelungen zur Nutzung des Wappens im Internet getroffen hat – denn das „World Wide Web“, wie wir es heute kennen, entstand überhaupt erst in den 1990er Jahren. 

Auf Basis seiner Recherchen geht Käser jedenfalls davon aus, dass angesichts fehlender Vereinbarungen mit Luckhaus beziehungsweise dessen Erben die Nutzung des Landkreis-Wappens im Internet nicht einmal für den Landkreis selbst auf rechtlich einwandfreier Basis möglich ist. Der Landkreis verwendet das Wappen zum Beispiel auf seiner  Homepage und auf seinem Facebook-Profil.

Käser hat deshalb am Dienstag das Landratsamt über den öffentlichen Internet-Blog der Kreis-SPD aufgefordert, „zu prüfen, ob und welche Regelung seitens des Landkreises mit den Luckhaus-Erben vorliegt. Sollte ein entsprechender Vertrag inklusive Vervielfältigungsrechten oder der Nachweis abgeführter Tantiemen vorliegen, bitte ich um entsprechende Aufklärung, für welche Medien der Vertrag geschlossen wurde.“

Landkreis-Homepage mit Landkreis-Wappen (Screenshot von heute).

Im Umkehrschluss würde aus der Sicht von Käser das Nichtvorhandensein einer Vereinbarung bedeuten, „dass jeder, der das Wappen für sich verwenden möchte, nicht den Landkreis, sondern die Luckhaus-Erben um Erlaubnis fragen müsste“. Im Sinne der Rechtssicherheit – auch für die Bürger – bittet Käser deshalb um entsprechende Aufklärung und rasche Regelung. „Denn wer seine Identifikation mit unserem Landkreis zeigen will, sollte das ohne schlechtes Gewissen tun dürfen“, sagt er.

Zudem wäre es durchaus peinlich, wenn sich herausstellen würde, dass ausgerechnet der Landkreis in seinen eigenen Internet-Auftritten und auf seinem eigenen Facebook-Profil das Wappen verwendet, ohne für diese Art der Nutzung die Rechte zu haben – und das zugleich anderen untersagt. Denn wie berichtet, war die Kreis-SPD im Januar vergangenen Jahres von Landrat Martin Wolf (CSU) schriftlich aufgefordert worden, das Landkreis-Wappen von ihrer Homepage zu nehmen. 

Jedenfalls gibt es noch viele offenen Fragen über die Rechte an dem Wappen und die Folgen. Ihm gehe es nicht darum, die Verwendung des Wappens zu verkomplizieren oder gar zu verhindern, sagt Käser. Sondern ganz im Gegenteil: Vereine und Bürger, Institutionen und Stammtische sollten das Landkreis-Wappen auf rechtssicherer Basis verwenden dürfen, um ihre Verbundenheit mit dem Landkreis zu dokumentieren – auf Wimpeln oder T-Shirts, auf Fahnen oder als Aufkleber; und eben auch im Internet. „Und bevor das Landratsamt anderen jedwede Nutzung untersagt, sollte erst einmal klar sein, ob dafür überhaupt alle Rechte vorliegen“, findet Käser. Es müsse deshalb zweifelsfrei geklärt werden, wer welche Rechte an dem Wappen für welche Art der Nutzung hat und wen man fragen muss, wenn man das Wappen verwenden will. 

Eines ist jetzt schon klar: Mit seiner Frage nach den Rechten an dem Landkreis-Wappen hat Käser offensichtlich eine Frage aufgeworfen, die man im Landratsamt eben nicht mal schnell nach dem Griff zu einem Aktenordner beantworten kann. Hat Käser Recht mit seinen Bedenken und Einlassungen? Wie wurde die Auftragsarbeit mit Luckhaus geregelt? Gibt es Verträge? Darf das Landratsamt auf Basis der bestehenden Vereinbarungen das Wappen im Internet verwenden? Unter anderem diese Fragen hat unsere Redaktion am Dienstag an das Landratsamt geschickt. Am Mittwoch wurde uns mitgeteilt: „Wir prüfen das.“

Seither prüft man. Und nach Informationen unserer Zeitung hat das Landratsamt zwischenzeitlich auch bereits Kontakt zu den Luckhaus-Erben aufgenommen. Es gibt also offenbar tatsächlich noch Klärungsbedarf.

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