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Zur Nutzung des Hoheitszeichen des Landkreises Pfaffenhofen sind weiterhin entscheidende Fragen offen. Im Landratsamt will man nun alles klären – und dazu Kontakt mit den Erben des Künstlers aufnehmen sowie das Innenministerium zu Rate ziehen. Ferner wird noch einmal betont, dass das Symbol grundsätzlich nur von Landkreis-Einrichtungen verwendet werden darf – um gleichzeitig aber einzuräumen, dass über die Jahrzehnte immer wieder Ausnahmen gemacht wurden.

Von Tobias Zell

Das Wappen des Landkreises Pfaffenhofen sorgt weiter für Gesprächsstoff – und Verunsicherung bei manchem Nutzer oder Möchte-gern-Nutzer. Es geht um fehlende vertragliche Vereinbarungen, Nutzungsrechte, das Urheberrecht, die Landkreisordnung – und unter anderem um die ganz banalen Fragen: Wer darf das Wappen verwenden und wenn muss man fragen, wenn man es nutzen will? Zudem steht neuerdings die von SPD-Kreischef Markus Käser aufgeworfene und durchaus pikante Frage im Raum, ob der Landkreis selbst überhaupt alle Rechte am eigenen Wappen hat; zum Beispiel für die weltweite Verbreitung auf seinen Internet-Seiten oder seinem Facebook-Profil.

Im Landratsamt hat man inzwischen eingeräumt, dass es tatsächliche noch offene Fragen und Klärungsbedarf gibt. Schriftliche Vereinbarungen seien damals, Anfang der 1960er Jahre, mit dem Wappen-Urheber Eduard Luckhaus nicht geschlossen worden, teilte Behördensprecher Karl Huber heute gegenüber unserer Zeitung mit. Man sei aber bereits in Gesprächen mit den Luckhaus-Erben, „um alle eventuell offenen Fragen zu besprechen und zu klären“.

Kontakt will man von Seiten der Kreisbehörde auch mit dem bayerischen Innenministerium aufnehmen; um wirklich alles wasserdicht zu machen. Und eventuell, so Huber, soll das Thema dann auch noch den Kreistags-Gremien vorgelegt werden – damit zum Beispiel durch den Erlass einer Satzung oder von Richtlinien für die Zukunft klar geregelt ist, wer nun was mit dem Wappen tun darf und wer es  wann, wie und wo verwenden darf oder eben nicht. Das alles zeigt, dass man sich im Landratsamt eben selbst nicht mehr so ganz auf der sicheren Seite wähnt. Bis alle Fragen geklärt sind, wird es aber wohl noch einige Wochen dauern; denn die Urlaubszeit macht die Sache nicht gerade einfacher.

Ausgelöst wurde der Wappen-Wirbel, wie berichtet, von missverständlichen Aussagen aus dem Landratsamt. Denn dort vertritt man die Auffassung, dass das Landkreis-Wappen „grundsätzlich nur von Landkreis-Einrichtungen verwendet werden darf“. Zugleich betonte man, dass es „grundsätzlich nur mit Genehmigung verwendet werden darf“. Das ist durchaus nicht das selbe und widerspricht sich sogar. Denn der Kreisfeuerwehrverband und der Imkerkreisverband verwenden auf ihren Homepages zum Beispiel das Wappen. Um Landkreis-Einrichtungen handelt es sich dabei wohl eher nicht. Aber: „Wer mit Genehmigung das Wappen verwendet, darf das selbstverständlich weiterhin tun“, ergänzte das Landratsamt zuletzt auf Anfrage unserer Zeitung – und widersprach damit wiederum seiner eigenen Ansage, wonach das Wappen „grundsätzlich nur von Landkreis-Einrichtungen verwendet werden darf“. Verwirrung machte sich breit.

Grundsätzlich darf das Landkreis-Wappen nur von Landkreis-Einrichtungen verwendet werden. Es gibt aber Ausnahmen – er hier dürfte keine sein.

Im Gespräch mit unserer Zeitung versucht nun Landratsamt-Sprecher Karl Huber diese Verwirrung etwas aufzulösen. „Unstrittig ist, dass zur Verwendung des Landkreis-Wappens die Genehmigung des Landkreises nötig ist“, sagt er. Und zwar unabhängig von den urheberrechtlichen Fragen, die es eventuell noch mit den Luckhaus-Erben zu klären gibt. Das Wappen als Hoheitszeichen solle auch in Zukunft nur vom Landkreis und seinen Einrichtungen verwendet werden. Dabei gehe es vor allem um einen Ausschluss der Nutzung für Werbezwecke. Zudem soll verhindert werden, dass durch die externe Nutzung des Wappens der Anschein erweckt wird, als handle es sich um Verlautbarungen des Landratsamts oder als würde man im Namen des Landkreises handeln.

Geklärt werden soll in diesem Zusammenhang auch, ob es so etwas wie einen „Bestandsschutz“ geben soll. Will sagen: Ob die Vereine, die das Wappen verwenden, obwohl sie eben keine Landkreis-Einrichtung sind, das Wappen weiterhin nutzen dürfen. Wie eben der Kreisfeuerwehrverband oder der Imkerkreisverband. Denn Huber bestätigt, dass es auch bisher schon Ausnahmen zu der grundsätzlichen Festlegung gab, wonach das Wappen nur von Kreis-Einrichtungen genutzt werden darf. Solche Ausnahmen seien gemacht worden, wenn ein „erhebliches gemeinnütziges Interesse“ gesehen wurde. In solchen Fällen habe dann über die Jahrzehnte der jeweilige Landrat immer mal wieder „Einzelentscheidungen“ getroffen.

Möglicherweise wird aber, wie gesagt, demnächst eine Satzung erlassen, die die Verwendung des Wappens klipp und klar regelt. Damit wäre dann im Idealfall zumindest die Hälfte der ganzen Verwirrung vom Tisch. Bleibt aber noch die andere Hälfte. Und die befasst sich mit der Frage, ob denn der Landkreis selbst überhaupt alle Rechte am eigenen Wappen besitzt. SPD-Kreischef Käser hatte bekanntlich behauptet, „dass der Landkreis beziehungsweise die Verwaltungsbehörde möglicherweise selbst gar nicht im Besitz der Vervielfältigungsrechte für das Wappen ist“. Und mit dieser Einschätzung mag er zumindest nicht ganz falsch liegen – wenn man bedenkt, was er damit ausgelöst hat und dass nun intensiv geprüft wird.

Sollte Käser Recht haben, dann stünde möglicherweise die fundamentale Frage im Raum: Kann das Landratsamt etwa einem Verein, Stammtisch oder einem Privatmann die Verwendung des Landkreis-Wappens überhaupt untersagen, wenn es selbst gar nicht über die uneingeschränkten Rechte verfügt? Darauf glaubt man aber im Landratsamt inzwischen eine klare Antwort zu haben: Ja, kann der Landkreis. Denn nach Auffassung der Kreisbehörde seien die Rechte an dem Wappen „zur Ausübung der Hoheitsrechte“ damals an den Landkreis übergegangen. „Das ist nach entsprechenden Urteilen unstrittig“, sagt Behördensprecher Huber.

Der Landkreis verwendet sein Wappen in seinem eigenen Facebook-Profil. Ob er die Rechte dazu hat, wird derzeit geprüft.

Doch eventuell nutzt der Landkreis ja sein eigenes Wappen ohne entsprechende Rechtsgrundlage auf seiner Homepage oder auf seiner Facebook-Seite. Und ob das in Ordnung ist, werde derzeit geprüft, so Huber. Und hier will man eben auch das Ministerium zu Rate ziehen – denn diese grundsätzliche Frage betreffe ja nicht nur den Landkreis Pfaffenhofen, sondern vermutlich alle Kreise und zudem zahlreiche Kommunen im Freistaat. Denn die Wappen sind so gut wie alle entstanden, lange bevor es das Internet gab.

„Unser Landkreiswappen wurde bekanntermaßen vom Pfaffenhofener Künstler Eduard Luckhaus gestaltet“, erinnerte Käser. Im Jahr 1961 sei das Wappen entstanden, 1963 dann von der Regierung als Hoheitszeichen für den Landkreis anerkannt worden. Und wie Käser eben in Erfahrung gebracht hat, „ist das Landratsamt möglicherweise selbst nicht im Besitz der Vervielfältigungsrechte“. Denn seinen Recherchen nach liegen die bei den Luckhaus-Erben – und zwar noch bis zum Jahr 2025.

„Sicher wurde damals für die Auftragsarbeit bezahlt, aber damit wurden nicht automatisch die so genannten Vervielfältigungsrechte erworben“, sagt Käser, der als Chef einer Werbeagentur immer wieder mit Fragen des Urheber- und Vervielfältigungsrechts konfrontiert ist. „Insbesondere bei Verwendung des Wappens durch den Landkreis im Internet müsste eine entsprechende Vereinbarung oder Bezahlung für eine weltweite Nutzung dokumentiert sein und vorliegen“, betont Käser. Allerdings dürfte es eben höchst unwahrscheinlich sein, dass man damals, im Jahr 1963, schon Regelungen zur Nutzung des Wappens im Internet getroffen hat – denn das „World Wide Web“, wie wir es heute kennen, entstand überhaupt erst in den 1990er Jahren. 

Auf Basis seiner Recherchen geht Käser davon aus, dass angesichts fehlender Vereinbarungen mit Luckhaus beziehungsweise dessen Erben die Nutzung des Landkreis-Wappens im Internet nicht einmal für den Landkreis selbst auf rechtlich einwandfreier Basis möglich ist. Käser hatte deshalb vor einer Woche das Landratsamt über den öffentlichen Internet-Blog der Kreis-SPD aufgefordert, „zu prüfen, ob und welche Regelung seitens des Landkreises mit den Luckhaus-Erben vorliegt. Sollte ein entsprechender Vertrag inklusive Vervielfältigungsrechten oder der Nachweis abgeführter Tantiemen vorliegen, bitte ich um entsprechende Aufklärung, für welche Medien der Vertrag geschlossen wurde.“

Es habe sich damals um ein Auftragsverhältnis gehandelt, berichtet Landratsamt-Sprecher Huber. Ein Vertrag sei mit Luckhaus allerdings nicht geschlossen worden. Auf Basis einer Beschreibung und mit Vorgaben hinsichtlich des Motivs, abgestimmt mit dem Innenministerium, sei Luckhaus seinerzeit gebeten worden, verschiedene Entwürfe zu erarbeiten. Am Ende stand dann jedenfalls – nach Abstimmungen, Gesprächen und Behandlung in den politischen Gremien – das Landkreis-Wappen, wie wir es heute kennen.

Was nun die Verwendung des Wappens durch den Landkreis selbst im Internet angeht – diesbezüglich steht das Landratsamt laut Huber auch bereits in Kontakt mit den Luckhaus-Erben. Es solle ein Gespräch stattfinden, um alle eventuell offenen Fragen zu besprechen. „Das wird im Laufe des Septembers passieren“, so Huber. Dann wolle man die Angelegenheit bis Ende September, Anfang Oktober klären.  „Wir gehen davon aus, dass eine einvernehmliche Lösung möglich ist“, heißt es aus dem Landratsamt. Es bleibt also spannend. 

Bisherige Beiträge zum Thema:

Hat der Landkreis gar nicht alle Rechte am eigenen Wappen?

Finger weg vom Landkreis-Wappen!?


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