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Gleich zu Beginn des Verfahrens gegen den Geiselnehmer aus dem Ingolstädter Rathaus gab der Angeklagte alles zu 

(ty) Es war der Aufsehen erregendste Fall seit Jahrzehnten in Ingolstadt. Der 25-jährige Sebastian Q. dringt mit einem Messer und einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole in das Alte Rathaus ein, nimmt vier Geiseln, von denen die letzten beiden nach neuen Stunden von einem Einsatzkommando der Polizei befreit werden. Der Geiselnehmer wird dabei angeschossen. Und seit heute muss er sich unter großem Medieninteresse vor dem Landgericht für seine Tat verantworten. Eine Tat, die er gleich zu Beginn der Verhandlung in vollem Umfang zugab. Gleichzeitig entschuldigte er sich bei den Geiseln. Es sei nie seine Absicht gewesen, ihnen körperlichen oder psychischen Schaden zuzufügen, ließ er seinen Pflichtverteidiger  Jörg Gragert verlesen.

Dem Prozessverlauf wird dieses Eingeständnis, das Sebastian Q. heute zu Protokoll gab, kaum beeinflussen. Eine Flut an Zeugen (29) ist geladen, sechs Sachverständige werden ihr Urteil abgeben, das, wie Landgerichtspräsidentin Sibylle Dworazik unserer Zeitung gegenüber sagte, in erster Linie auch die Frage klären helfen soll, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist oder aufgrund seiner psychischen Störung ein Fall für eine Unterbringung.

Drei Seiten umfasst die Anklageschrift, die Staatsanwalt Ingo Desing heute vortrug und die nicht nur die Geiselnahme selbst, sondern auch die Vorgeschichte erläutert. Und die beginnt damit, dass der 25-jährige Angeklagte der städtischen Angestellten T. S. seit März 2011 nachgestellt hat mit der Absicht, eine Beziehung mit ihr zu erzwingen. Es kam zu mehreren Übergriffen auch am Arbeitsplatz, weswegen Sebastian Q.  am 7. August 2013 mit einem Hausverbot für alle Rathäuser und auch für die Obdachlosenunterkunft belegt worden war, in der er zuletzt gewohnt hatte.

Dieses Hausverbot war letztlich der Auslöser für die Geiselnahme. Denn der Angeklagte wollte danach nur noch eines. Rehabilitation. Er wollte eine offizielle und schriftliche Entschuldigung der Stadt und natürlich die Chance, in einem Vier-Augen-Gespräch mit T. S. doch noch eine Beziehung zu erzwingen.

Es dauerte auch nur wenige Tage, bis Sebastian Q. nach dem Hausverbot den Entschluss gefasst hatte, seinen Forderungen mit der Geiselnahme Nachdruck zu verleihen. Er hatte an jenem 19. August eigentlich die Absicht, seine Angebetete als Geisel zu nehmen und den städtischen Beschwerdemanager. Schließlich betrachtete er sein Anliegen als eine Art Beschwerde.

Deswegen besorgte er sich ein Jagdmesser und die täuschend echt wirkende Pistole und drang an jenem Tag um 8.30 Uhr ins Rahaus ein, nachdem er sich vorher telefonisch vergewissert hatte, dass T. S. auch tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz war. Da aber auch der dritte Bürgermeister Sepp Mißlbeck schon im Büro war, disponierte der Geiselnehmer um und brachte auch ihn in seine Gewalt. Danach ging er mit seinem Geiseln in das Büro des Beschwerdemanagers, das ebenfalls im zweiten Stock des alten Rathauses liegt, um auch ihn in seine Gewalt zu bringen. Bei ihm befand sich noch eine andere städtische Angestellte, die den Geiselnehmer erneut umdisponieren ließ. Er brachte auch sie in seine Gewalt.

Das alles für eine Entschuldigung ob der „Kränkungen“, die er von der Stadt erfahren hat? Er macht die Stadt unter anderen auch für eine Vergewaltigung in seiner Kindheit verantwortlich. Nach seinen Angaben wurde im Alter von fünf Jahren von seinem eigenen Vater sexuell missbraucht. Und die Behörden hätten es versäumt, ihn aus der Obhut seines Vaters zu entfernen.

 Laut Anklageschrift war diese von ihm geforderte Entschuldigung  das Motiv von Sebastian Q. Dafür stieß er mehrfach Todesdrohungen aus, gegen Mißlbeck („der Alte, der als erster eine Kugel in den Kopf bekommt“), aber auch gegen das Ziel seiner Liebe („. . . ne Kugel in den Kopf zu jagen und dann hat sie keine Kopfschmerzen mehr“).

Zwei Geiseln ließ Sebastian Q. im Tagesverlauf gehen, die beiden anderen wurden gegen 17.45 Uhr vom SEK der Polizei mit Waffengewalt befreit. Vor allem, um zu verhindern, dass der Stalker und Geiselnehmer mit T. S. irgendwann allein sein würde. Die Geiseln blieben unverletzt, der Täter selbst fing sich zwei Schüsse in Schulter und Bein ein.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn nun, „einen Menschen entführt zu haben, um ihn durch die Drohung mit dem Tod oder schwere Körperverletzung oder mit dessen Freiheitsentzug zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, wobei es sich um vier Menschen handelte.“  Eine sperrige juristische Formulierung. Fünf bis 15 Jahre Haft stehen auf die Tat. Doch bevor das Gericht die ausspricht, muss es erst einmal klären, ob Sebastian Q. überhaupt schuldfähig war oder ist und ob statt einer Haftstrafe eventuell eine Unterbringung angesagt ist.

Die hatte die Staatsanwaltschaft schon vor der Geiselnahme gefordert, als Sebsatian Q.  wegen Nachstellung mit zehn Verstößen“ – unter anderem Hausfriedensbruch und Körperverletzung –  vor Gericht stand und am 29. Juli 2013 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Die Notwendigkeit einer Unterbringung hatte das Gericht damals aber nicht gesehen.

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