Die Erfassung als Zeuge bei der Aufnahme einer Diebstahlsanzeige, wurde einem 24-jährigen Bauarbeiter in Dachau jetzt selbst zum Verhängnis – denn dabei kam ans Licht, dass gegen ihn seit Längerem ein Haftbefehl vorlag
(ty) Die Erfassung als Zeuge bei der Aufnahme einer Diebstahlsanzeige, wurde einem 24-jährigen Bauarbeiter am Dienstag in Dachau selbst zum Verhängnis – weil dadurch rauskam, dass gegen den jungen Mann ein bereits länger bestehender Haftbefehl vorlag. Der junge Pole hatte laut Polizei seine Karriere in Deutschland leider mit Diebstählen begonnen, was ihm vor zwei Jahren eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro eingebracht hatte. Nachdem der 24-Jährige seinen Lebensmittelpunkt von Berlin nach München verlegt hatte, ohne die Strafe zu bezahlen, wurde ein Haftbefehl erlassen.
Die Sache flog nun auf, als eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Dachau am Montagnachmittag an der Baustelle an der Newtonstraße den Diebstahl einer Arbeitsmaschine aufnahm und dabei die Personalien der Arbeiter feststellte. Am Dienstagfrüh kamen die Beamten dann erneut zur Baustelle, aber diesmal mit dem Haftbefehl in der Hand. Nachdem der junge Mann jedoch zwischenzeitlich ins ehrliche Arbeiter-Metier gewechselt war, konnte er die Geldstrafe bezahlen, damit der Ersatzfreiheitsstrafe entgehen und sich zugleich von seinen Berliner Altlasten befreien.