Bauausschuss lehnt Antrag ab: Im Pfaffenhofener Martin-Binder-Ring dürfen Lkw auch weiterhin rund um die Uhr parken
(ty) Im Pfaffenhofener Martin-Binder-Ring dürfen auch weiterhin rund um die Uhr Lastwagen parken. Der Bauausschuss hat heute Nachmittag einen Antrag von Anwohnern klar abgelehnt, die zwischen der alten Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet – auf Höhe des Bauunternehmens – gerne ein absolutes Parkverbot für Lkw gesehen hätten. Zur Begründung wies die Stadtverwaltung darauf hin, dass hier kein rechtlicher Anspruch auf ein Halteverbot bestehe. Außerdem sei das Parken auch in vergleichbaren Gebieten bisher nicht eingeschränkt worden.
Anlieger aus der Niederscheyerer Straße, der Adolf-Rebl-Straße und eben des Martin-Binder-Rings hatten beantragt, im Martin-Binder-Ring zwischen der alten Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet ein absolutes Parkverbot für Lastwagen – mindestens zeitlich und örtlich beschränkt – zu erlassen. In den Grundstücks-Kaufverträgen der Eigentümer sei „festgeschrieben“, dass es sich bei der Ringstraße um keine „Mischgebiets-Straße“, sondern um eine Anlieger-Straße handle, so die Argumentation.
Zur Begründung führten die Anwohner folgende Beeinträchtigungen durch die parkenden Brummis an: Lärmbelästigung durch wegfahrende Lkw in den Nachtstunden bzw. am frühen Morgen; Behinderungen an Garagen- und Hof-Einfahrten; Verkehrsgefährdungen wegen Sichtbehinderung; Gefahr für Fußgänger wegen fehlender Gehwege und für spielende Kinder; Befürchtungen wegen hoher finanzieller Beteiligung an der Straßensanierung bei Fahrbahnschäden.
Wie die Stadtverwaltung dazu ausführte, ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das regelmäßige Parken von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern von über 2,0 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten unzulässig. Der besagte Abschnitt liege aber zwischen einem im Bebauungsplan festgesetzten Wohn- bzw. Misch-/Gewerbegebiet. „Somit handelt es sich beim betreffenden Straßenteil nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche in einem reinen bzw. allgemeinen Wohngebiet“, so die Stadtverwaltung. Folglich bestehe kein rechtlicher Anspruch auf ein Halteverbot.
Das Parken sei „gebietsverträglich bzw. gebietstypisch“, heißt es nach Einschätzung der Stadtverwaltung weiter – entsprechendes gelte für die von den Anwohnern monierte Lärmbelästigung. Der besagte Straßenabschnitt liege ferner in einer 30er-Zone. Aufgrund dessen und auch „wegen der geringen Verkehrsstärke im Querverkehr“ sei eine Verkehrsgefährdung nicht erkennbar. Die Beachtung von Grundstücks-Zu- und -Ausfahrten müsse nicht mittels Verkehrsanordnungen, wie zum Beispiel einem Halteverbot geregelt werden; denn diese Pflicht werde bereits durch die StVO geregelt. Und für eine ergänzende Anordnung fehle es an einer rechtlichen Begründung, die aber von der obersten Verkehrsbehörde gefordert werde.
Die laufenden Unterhaltskosten trage die Stadt, führt man im Rathaus weiter aus. Das Bauamt geht nach einer Ortsbesichtigung davon aus, dass die Straße im Rahmen des so genannten Gemeingebrauchs benutzt wird – eine Zuordnung besonderer Lasten einem Dritten gegenüber („Verursacherprinzip“) scheide damit aus. „Eine übermäßige, atypische Nutzung ist nicht erkennbar.“ Im Regelfall, wozu auch der besagte Straßenabschnitt gezählt werde, ende der so genannte Gebrauchsvorteil (dann ist die Straße verschlissen und bedarf einer grundlegenden Ertüchtigung mit der Folge, dass gegebenenfalls Ausbaubeiträge zu erheben wären) nach 25 Jahren; im Einzelfall könne sich dieser Ansatz nach hinten verschieben. Weiter wird erklärt: „Die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands und dessen Umlage auf die erschlossenen Grundstücke erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Ausbaubeitragssatzung; deren Regelungen und Verteilungsmaßstäbe gelten gleichermaßen – ungeachtet der Straßenauslastung für alle Grundstücke in Pfaffenhofen und den Ortsteilen.“
Und nicht zuletzt wird darauf verwiesen, dass das Parken auch in anderen, vergleichbaren Gebieten bisher nicht eingeschränkt worden sei. Unterm Strich lautete der Vorschlag der Stadtverwaltung: Der Bauausschuss möge beschließen, im Martin-Binder-Ring kein Parkverbot für Lkw zu erlassen. Und dem folgte das Gremium heute einhellig.
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