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Nach der Rücknahme des Aufsehen erregenden Strafbefehls gegen ihn will sich der Neuburger Notarzt weiter zum Thema Einsatzfahrten einbringen und hofft auf mehr "Miteinander" auf den Straßen

(ty) Nach der gestrigen Rücknahme des Aufsehen erregenden Strafbefehls gegen ihn sieht der Neuburger Notarzt Alexander Hatz einen klaren Auftrag, sich zu diesem Thema weiter engagieren. „Ich bin persönlich einerseits sehr froh, dass ich nun nicht mehr beschuldigt bin“, sagte er unserer Zeitung. „Ich verstehe aber die zigtausend-fache Unterstützung auch als klaren Auftrag, mich weiter zu diesem Thema Sondersignale und -fahrten einzubringen.“ Zudem hoffe er, „dass es nun auf den Straßen mehr zu einem Miteinander kommt und weniger der Egoismus um sich greift, gerade wenn Sondersignal-Fahrzeuge beteiligt sind“,

Nach einer internationalen Welle der Empörung – über 200 000 Leute unterzeichneten eine Online-Petition für seinen Freispruch – und einer „Empfehlung“ von oben hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehl gegen Hatz gestern zurückgenommen, den er bekommen hatte, weil zwei Autofahrer sich gefährdet gefühlt hatten, als Hatz im Noteinsatz mit Martinshorn und Blaulicht bei Karlshuld unterwegs gewesen war, um ein Kinderleben zu retten. Ein zweijähriges Mädchen hatten Sekundenkleber gegessen und drohte zu ersticken. Die beiden Autofahrer hatten abbremsen und aufs Bankett ausweichen müssen. Es gab weder einen Unfall noch irgendeinen Schaden. Der Strafbefehl sah die Zahlung von 4500 Euro vor, zudem drohte Hatz ein sechsmonatiger Führerschein-Entzug. 

Dass der Strafbefehl zurückgenommen wurde, bestätigte gestern auch der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter aus Ingolstadt. Da sich der Notzarzt anfangs nicht geäußert hatte, war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, was der Anzeigenerstatter sagt, sei richtig. "Deswegen haben wir einen Strafbefehlsantrag herausgegeben", so Walter. Nach diesem Strafbefehl sei aber eine ausführliche Stellungnahme des Anwaltes von Alexander Hatz gekommen. "Das hat jetzt wohl einen Sinneswandel auch beim Generalstaatsanwalt bewirkt."

Diesen Sinneswandel nehmen nicht nur der beschuldigte Notarzt, sondern auch seine beiden Verteidiger aus der Kanzlei "TOPJUS", die Rechtsanwälte Florian Englert und Rechtsanwalt Günther Schalk, mit "Genugtuung" zur Kenntnis. „Das ist zweifelsfrei die richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft“, betont Englert. „Schade, dass so etwas offensichtlich erst auf Druck der Generalstaatsanwaltschaft aus München passiert und nicht schon viel früher.“

Der Strafbefehl war nach Überzeugung der beiden Verteidiger „nicht ansatzweise haltbar“. Der Tatbestand, den die Staatsanwaltschaft dem Notarzt vorwarf, sei nicht erfüllt gewesen. „Wer auf dem Weg zu einem erstickenden Kind ist, fährt per se nicht rücksichtslos, um seines eigenen Fortkommens willen“, so die beiden Juristen. Auf dem Weg zu dem Strafbefehl haben laut Günther Schalk „drei Instanzen und jeglicher gesunder Menschenverstand versagt“.

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