Die Staatsanwaltschaft nimmt den Strafbefehl gegen den Neuburger Notarzt Alexander Hatz zurück
(ty) Nach einer internationalen Welle der Empörung und einer „Empfehlung“ von oben hat die Staatsanwaltschaft heute den Strafbefehl gegen den Neuburger Notarzt Alexander Hatz zurückgenommen, den er bekommen hatte, weil zwei Autofahrer sich gefährdet gefühlt hatten, als Hatz im Noteinsatz mit Martinshorn und Blaulicht bei Karlshuld unterwegs gewesen war, um ein Kinderleben zu retten. Ein zweijähriges Mädchen hatten Sekundenkleber gegessen und drohte zu ersticken. Die beiden Autofahrer hatten abbremsen und aufs Bankett ausweichen müssen. Es gab weder einen Unfall noch irgendeinen Schaden.
Dass der Strafbefehl zurückgenommen wurde, bestätigt auch der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter. Da sich der Notzarzt anfangs nicht geäußert hatte, war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, was der Anzeigenerstatter sagt, sei richtig. "Deswegen haben wir einen Strafbefehlsantrag herausgegeben", so Walter. Nach diesem Strafbefehl sei eine ausführliche Stellungnahme des Anwaltes von Alexander Hatz gekommen. "Das hat jetzt wohl einen Sinneswandel auch beim Generalstaatsanwalt bewirkt."
Diesen Sinneswandel nehmen nicht nur der beschuldigte Notarzt, sondern auch seine beiden Verteidiger aus der Kanzlei "TOPJUS", die Rechtsanwälte Florian Englert und Rechtsanwalt Günther Schalk, mit "Genugtuung" zur Kenntnis. „Das ist zweifelsfrei die richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft“, betont Englert. „Schade, dass so etwas offensichtlich erst auf Druck der Generalstaatsanwaltschaft aus München passiert und nicht schon viel früher.“
Der Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro und einen Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate vorgesehen hatte, war nach Überzeugung der beiden Verteidiger „nicht ansatzweise haltbar“. Der Tatbestand, den die Staatsanwaltschaft dem Notarzt vorwarf, sei nicht erfüllt gewesen. „Wer auf dem Weg zu einem erstickenden Kind ist, fährt per se nicht rücksichtslos, um seines eigenen Fortkommens willen“, so die beiden Juristen. Auf dem Weg zu dem Strafbefehl haben laut Günther Schalk „drei Instanzen und jeglicher gesunder Menschenverstand versagt“.
Zum einen sei es nach wie vor nicht nachvollziehbar, gegen einen Notarzt im Einsatz Strafanzeige zu erstatten. „Wenn ich mich wirklich von einem Einsatzfahrer belästigt fühle, suche ich doch erst einmal das Gespräch und zeige ihn nicht an“, so Schalk. Auch der „Filter bei der Staatsanwaltschaft“ habe offenbar nicht funktioniert. Hier hätte die Prüfung bereits ergeben müssen, dass die Grundlage für eine Strafe zum einen juristisch nicht gegeben sei. Schließlich sei auch die Unterschrift der Neuburger Amtsrichterin nicht nachzuvollziehen: „Spätestens an dieser Stelle hätte für den Strafbefehl Endstation sein müssen.“ Möglicherweise habe aber auch die Richterin die Tragweite ihrer Entscheidung nicht überblickt, so die Anwälte.
„Das wäre ja eine fatale Wirkung auf alle Einsatzkräfte gewesen, wenn diese Strafe Bestand gehabt hätte, wenn jemand im Einsatz ist, um anderen Menschen das Leben zu retten, darf nicht ständig in Sorge sein, dabei den Führerschein und eine Geldstrafe zu riskieren“, ergänzt Schalk, der selbst als Einsatzfahrer und Funktionär ehrenamtlich beim Roten Kreuz aktiv ist. „Wir hätten auch bei einer Bestätigung des Strafbefehls vor dem Amtsgericht Neuburg sicher nicht locker gelassen“, betonen die beiden Verteidiger, die „selbstverständlich alle Rechtsmittel ausgeschöpft hätten“. Fazit der beiden Anwälte: „Es ist schön, dass noch die Einsicht der Strafverfolgungsbehörden gekommen ist. Zwar erst auf Druck von oben und etwas spät, aber besser als nie.“
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