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Der Strafbefehl gegen den ins Visier der Justiz geratenen Lebensretter aus Neuburg wurde zurückgenommen

(ty) Jetzt gibt es doch noch ein Happy-End für den Neuburger Notarzt Alexander Hatz. „Gerade eben erreicht mich die Nachricht meines Anwaltes, dass der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zurückgenommen wird“, erklärte er heute Mittag auf seiner Facebook-Seite. „Das ist der absolute Oberhammer!“

Inzwischen hat auch der Anwalt von Hatz, Florian Englert, diese Wendung bestätigt. Der Strafbefehl sei bereits zurückgenommen, sagte er unserer Zeitung. Bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt will man sich am Nachmittag zum Sachstand äußern. Und die Kanzlei von Anwalt Englert will heute noch eine offizielle Pressemitteilung zu dieser neuen Entwicklung veröffentlichen, wie es heißt.

Der aktuelle Facebook-Post von Alexander Hatz.

Die Süddeutsche Zeitung hatte bereits berichtet, dass sich der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz für den Fall interessiert und die Akten angefordert hatte, um sich ein eigenes Urteil zu bilden. Möglicherweise gab es nun deshalb die spektakuläre Wendung in dem Fall. Helmut Walter, der Leitende Ingolstädter Oberstaatsanwalt, ist nach Informationen unserer Zeitung heute in dieser Sache in München. 

Der Fall des Neuburger Notarztes Alexander Hatz, der einen Strafbefehl über 4500 Euro bekommen hatte und seinen Führerschein für sechs Monate abgeben sollte, weil er während eines Einsatzes, bei dem es um das Leben eines Kindes ging, angeblich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, schlug seit Tagen immer höhere Wellen und erhitzte ungebrochen die Gemüter. Eine Online-Petition, die den Freispruch des Notarztes fordert, wurde binnen weniger Tage von mehr als 200 000 Menschen unterzeichnet – nicht nur aus Deutschland und Europa, sondern aus der ganzen Welt. 

Ausführlicher Bericht: Der gesunde Menschenverstand hat doch gesiegt

Bisherige Berichte zum Thema:

Weltweite Unterstützung für Notarzt Alexander Hatz

Eine Lawine der Solidarität

"Freispruch für Notarzt Alexander Hatz"

Strafbefehl für einen Lebensretter


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