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Der Fall des Neuburger Mediziners sorgt rund um den Globus zunehmend für Aufsehen: Er soll bei einem Einsatz, bei dem es um ein Kinderleben ging, Autofahrer gefährdet haben – deshalb soll er 4500 Euro Geldstrafe bezahle,  zudem droht ihm ein sechsmonatiger Führerschein-Enzug. Eine Online-Petition fordert seinen Freispruch: Inzwischen haben über 100 000 Menschen unterzeichnet

(ty) Der Fall des Neuburger Notarztes Alexander Hatz, der einen Strafbefehl über 4500 Euro bekommen hat und seinen Führerschein für sechs Monate abgeben soll, weil er während eines Einsatzes, bei dem es um das Leben eines Kindes ging, angeblich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, schlägt immer höhere Wellen und erhitzt ungebrochen die Gemüter. Weltweit.

Im Gespräch mit unserer Zeitung bezeichnet Hatz die ihm inzwischen von zigtausenden Menschen entgegengebrachte und in Form einer Online-Petition von mehr als 100 000 Unterzeichnern auch handfest dokumentierte Solidarität als „gigantisch“. Wortwörtlich erklärt er: „Ich denke, eine Tsunamiwelle kann nicht gewaltiger und überraschender kommen – mit dem Unterschied, dass hier momentan etwas sehr Positives geschieht.“ Der Entscheidung in diesem Justiz-Fall kommt seiner Ansicht nach die Bedeutung eines „Leuchtfeuers“ zu, sagt er uns und betont: „Ich bin bereit, dies als betroffene Galionsfigur durchzusetzen.“

Fast stündlich werden neue Medienberichte zu dem Aufsehen erregenden Fall veröffentlicht. Praktisch alle großen Zeitungen und Medien haben berichtet – von Focus bis Bild, vom Bayerischen Rundfunk bis RTL, von der Süddeutschen Zeitung bis zum Spiegel. 

In Facebook gibt es inzwischen bereits mehrere Gruppen und Seiten, die sich für den ins Visier der Justiz geratenen Notarzt stark machen. „Solidarität mit Dr. Alexander Hatz“, heißt eine. „Unterstützung für den Notarzt Dr. Alexander Hatz“ eine andere. Oder: „Gemeinsam für das Recht der Retter.“ Und eine vierte Seite fordert klipp und klar: „keine Strafe für Alexander Hatz“. Tausende Facebook-Nutzer sind hier engagiert. In den sozialen Netzwerken wird nach wie vor hochemotional diskutiert – und die Tendenz ist unmissverständlich: Scheinbar grenzenlose Unterstützung für und Solidarität mit Alexander Hatz. Dafür stehen inzwischen auch mehr als 100 000 Menschen rund um den Globus mit ihrem Namen.

Denn, wie berichtet, gibt es seit Donnerstag eine Online-Petition, die den Freispruch des Lebensretters fordert und auf unglaubliche Resonanz stößt. Sekündlich gibt es neue Unterzeichner. Inzwischen haben sich über 100 000 Leute eingetragen – und zwar längst nicht mehr aus ganz Deutschland und quer durch Europa, sondern rund um den Erdball. Zum Beispiel aus Ecuador, Indien, Haiti, Kanada, Mexiko oder Kolumbien, aber auch aus den USA, aus Neuseeland, Singapur, Thailand oder Südafrika, aus Laos, Tadschikistan, Hong Kong, Uruguay und Paraguay, aus Belize, Vietnam und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ein Fall also, der inzwischen weltweit Beachtung findet.

Hier geht's zur Petition

„Der Notarzt Alexander Hatz muss freigesprochen werden, denn er hat im Notfall gehandelt und man lernt in der Fahrschule, dass man Platz machen muss, wenn Einsatz-Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen“, heißt es in der Petition. Begründung: „Unterstützt die Petition, damit Einsatzkräfte, die sich korrekt verhalten haben, nicht bestraft werden, weil andere Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht gezeigt oder sich nicht regelkonform verhalten haben. Wir haben es alle in der Fahrschule gelernt, wie man sich in so einen Fall verhalten soll. Es geht auch um unser Leben.“

Alexander Hatz selbst zeigte sich überwältigt von der positiven Resonanz. Er fühle sich in seiner Ansicht bestätigt, „dass es sich hier um eine wegweisende juristische Fragestellung handelt“, und sei „mehr denn je davon überzeugt, mir nichts vorwerfen zu müssen“, schrieb er vor drei Tagen auf seiner Facebook-Seite. Das war allerdings noch, bevor die Welle der Solidarität so richtig in Schwung kam. Und diese Welle ist in der Tat bemerkenswert.

„Einfach nur gigantisch“, sagt Alexander Hatz gegenüber unserer Zeitung. „Ich denke, eine Tsunamiwelle kann nicht gewaltiger und überraschender kommen – mit dem Unterschied, dass hier momentan etwas sehr Positives geschieht.“ Man sehe, wie die Bevölkerung sich engagiere, wenn es um Themen gehe, die die Menschen direkt betreffen. „Auch wenn es ja eine gewisse Einschränkung ihrer Persönlichkeitsrechte im Straßenverkehr darstellt.“ 

Und man sieht an diesem Fall laut Hatz auch, „welcher immense Druck in dieser Frage hinsichtlich der Inanspruchnahme von Sonderrechten landauf, landab besteht“. Für den Neuburger Notarzt ist klar: Hier geht es um mehr. „Diese Entscheidung wird eine Art Leuchtfeuer darstellen“, prophezeit er und betont: „Ich bin bereit, dies als betroffene Gallionsfigur durchzusetzen. Meine persönliche Situation ist dabei bereits sehr weit in den Hintergrund getreten – und das ist auch gut so.“

Zur Sache selbst gibt es indes nichts Neues, wie Hatz gegenüber unserer Zeitung erklärt. „Außer der Tatsache, dass ich nach eingehendem Studium der Zeugenaussagen mehr denn je zur Überzeugung komme, dass hier bei der Einschätzung der Gefährlichkeit doch wohl subjektiv maßlos übertrieben wurde.“ Zudem seien viele Fragen aufgetaucht, die es bei der Gerichtsverhandlung abzuklären gelte.

„Jede Minute zählt.“ Das ist der Titel einer Kampagne des Ingolstädter Klinikums, bei der es um Herzinfarktpatienten geht. Und genau das hat sich der Neuburger Notarzt Alexander Hatz im April 2014 auch gedacht, als er mit dem Einsatzfahrzeug und mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld fuhr, um einem Kind das Leben zu retten, das Sekundenkleber gegessen hatte und deswegen zu ersticken drohte. Jetzt muss er wegen eben diesem Noteinsatz vor Gericht. Weil andere Autofahrer, die sich gefährdet fühlten,  ihn angezeigt haben.

Das Gerichtsurteil dürfte für bundesweites Aufsehen sorgen. Weil der Fall in der Tat einmalig ist. Da rückt der Notarzt Alexander Hatz aus, um ein Kinderleben zu retten – was er übrigens auch geschafft hat. Und wenige Wochen später flatterte ihm, der seit über 20 Jahren Notarzteinsätze fährt und in Flensburg punktefrei ist, ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ins Haus. Autofahrer, die ihm bei seinem Einsatz offenbar entgegengekommen waren, hatte ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung angezeigt, weil sie bremsen und ausweichen mussten. Es gab indes keinen Schaden, nicht einmal eine umgefahrenen Straßenpfosten.

4500 Euro Strafe soll der Mediziner zahlen. Und seinen Führerschein für sechs Monate abgeben. Womit sein Beruf als Arzt in Gefahr wäre. Denn Hatz ist auch als Betriebsarzt quer durch Bayern tätigt. Er hat natürlich Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl und muss sich deswegen im April vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.

Konkret geht es um Folgendes: Hatz soll damals, im April vergangenen Jahres, zwei entgegenkommende Fahrzeuge zum bremsen und zu einem Ausweichmanöver gezwungen haben, als er mit Blaulicht, Lichthupe und akustischem Signal so schnell wie möglich zum Einsatzort kommen wollte. Was bei einem Notarzt-Einsatz, zumal wenn es um ein Menschenleben geht, dem gesunden Menschenverstand nach recht normal erscheint. Weniger normal ist es indes, dass Autofahrer, selbst wenn sie sich gefährdet fühlen, einen Notarzt anzeigen, der seinen Job macht. Wäre es ihr eigenes Kind gewesen, das mit dem Überleben kämpfte, hätten die sich gefährdet fühlenden Autofahrer vermutlich anders gedacht.

Sollte Alexander Hatz wirklich verurteilt werden, hätte das aus Sicht seines Verteidigers Florian Englert gravierende Auswirkungen auf das gesamte Rettungswesen. „Das beträfe sämtliche Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst“, sagte er unserer Zeitung, „weil die Fahrer bei jedem Einsatz überlegen müssten, ob ihre Fahrweise noch vom Gesetz gedeckt ist.“ Und wenn man erst einmal überlegen müsse, ob man dies oder das beim Noteinsatz dürfe, dann gehe das natürlich zu Lasten derer, die dringen und schnell Hilfe bräuchten. Genau dafür gebe es ja das so genannte Sonderwegerecht.

„Ich war jedenfalls einigermaßen sprachlos, als der Strafbefehl auf den Tisch kam“, sagt der Anwalt von Hatz. „Der Fall ist nicht nur einigermaßen skurril, sondern einmalig.“ Weder in juristischen Datenbanken noch irgendwo in der Presse habe er etwas Vergleichbares gefunden. „Eine Verurteilung wäre das absolut falsche Signal“, sagt der Jurist, der immer noch darauf hofft, dass die Staatsanwaltschaft erkenne, dass es bei dem Strafbefehl am Tatbestand mangle, und deswegen das Verfahren einstellt.

Bisherige Berichte zum Thema:

Eine Lawine der Solidarität

"Freispruch für Notarzt Alexander Hatz"

Strafbefehl für einen Lebensretter 


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