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Weil er alles tat, um einem Kind das Leben zu retten, soll der Neuburger Notarzt Alexander Hatz 4500 Euro Strafe zahlen und seinen Führerschein abgeben 

Update: Weltweite Unterstützung für Notarzt Alexander Hatz

(ty) „Jede Minute zählt“ ist der Titel einer Kampagne des Ingolstädter Klinikums, bei der es um Herzinfarktpatienten geht. Und genau das hat sich der Neuburger Notarzt Alexander Hatz im April 2014 auch gedacht, als er mit dem Einsatzfahrzeug und mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld fuhr, um einem Kind das Leben zu retten, das Sekundenkleber gegessen hatte und deswegen zu ersticken drohte. Jetzt muss er wegen eben diesem Noteinsatz vor Gericht. Weil andere Autofahrer, die sich gefährdet fühlten,  ihn angezeigt haben.

Das Gerichtsurteil könnte für bundesweites Aufsehen sorgen. Weil der Fall in der Tat einmalig ist. Da rückt der Neuburger Notarzt Alexander Hatz aus, um ein Kinderleben zu retten. Was er auch geschafft hat. Und nur wenige Wochen später flatterte ihm, der seit über 20 Jahren Notarzteinsätze fährt und in Flensburg punktefrei ist, ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ins Haus. Autofahrer, die ihm bei seinem Einsatz offenbar entgegengekommen war, hatte ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung angezeigt, weil sie bremsen und ausweichen mussten. Es gab indes keinen Schaden, nicht einmal eine umgefahrenen Straßenpfosten.

4500 Euro Strafe soll der Mediziner zahlen. Und seinen Führerschein für sechs Monate abgeben. Womit sein Beruf als Arzt in Gefahr wäre. Denn Hatz ist auch als Betriebsarzt quer durch Bayern tätigt. Er hat natürlich Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl und muss sich deswegen im April vor dem Amtsgericht in Neuburg verantworten.

Hatz soll damals im April 2014 zwei entgegenkommende Fahrzeuge zum bremsen und zu einem Ausweichmanöver gezwungen haben, als er mit Blaulicht, Lichthupe und akustischem Signal so schnell als möglich zu Einsatzort kommen wollte. Was bei einem Notarzteinsatz, wenn es um ein Menschenleben geht, dem gesunden Menschenverstand nach zu urteilen völlig normal erscheint.

Weniger normal indes, dass Autofahrer, selbst wenn sie sich gefährdet fühlen, einen Notarzt anzeigen, der seinen Job macht. Wäre es ihr Kind gewesen, das mit dem Überleben kämpfte, hätten sie wohl anders gedacht.

Sollte Alexander Hatz wirklich verurteilt werden, hätte das aus Sicht seines Verteidigers Florian Englert gravierende Auswirkungen auf das gesamte Rettungswesen. „Das beträfe sämtliche Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst“, sagt er uns, „weil die Fahrer bei jedem Einsatz überlegen müssten, ob ihre Fahrweise noch vom Gesetz gedeckt ist.“ Und wenn man erst einmal überlegen müsse, ob man dies oder das beim Noteinsatz dürfe, dann gehe das natürlich zu Lasten derer, die dringen und schnell Hilfe bräuchten. Genau dafür gebe es ja das so genannte Sonderwegerecht.

„Ich war jedenfalls einigermaßen sprachlos, als der Strafbefehl auf den Tisch kam“, sagt der Anwalt des Notarztes, „der Fall ist nicht nur einigermaßen skurril, sondern einmalig.“ Weder in juristischen Datenbanken noch irgendwo in der Presse habe er Vergleichbares gefunden. „Eine Verurteilung wäre das absolut falsche Signal." Sagt der Jurist, der immer noch hofft, dass die Staatsanwaltschaft erkennt, dass es bei dem Strafbefehl einfach am Tatbestand mangelt, und deswegen das Verfahren einstellt.

Online-Petition für Alexander Hatz: "Freispruch für Notarzt Alexander Hatz"


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