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In der Debatte um die Abschaffung der Straßenausbau-Beitragssatzung stellt die Kreisbehörde klar: Gemeinden müssen diese Beiträge erheben

(zel) In der Diskussion, die unter anderem in Pfaffenhofen um die Straßenausbau-Beitragssatzung entbrannt ist, hat sich nun das Landratsamt zu Wort gemeldet und eine unmissverständliche Ansage gemacht. Die Behörde räumt mit den Hoffnungen auf, wonach die Bürger durch die Abschaffung der Satzung finanziell entlastet werden könnten. In der Kreisstadt war das zum Beispiel von der CSU sowie vom hiesigen Wohnungs-, Bau- und Grundeigentümerverein (HWG) gefordert worden. „Gemeinden müssen Straßenausbaubeiträge erheben“, lautet die unmissverständliche Überschrift einer Pressemitteilung, die das Landratsamt heute veröffentlich hat. Und damit ist das Entscheidende auch schon gesagt.

„Wegen der zahlreichen Nachfragen“ weist das Landratsamt darauf hin, „dass nach der derzeit geltenden Rechtslage die Gemeinden verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben und die entsprechenden Satzungen und Bescheide zu erlassen“. Aufgrund der Gesetzeslage und der finanziellen Situation der Kommunen im Landkreis gibt es nach Mitteilung des stellvertretenden Leiters der Kommunalaufsicht am Landratsamt, Heinz Taglieber, „keinen Rechtfertigungsgrund, von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzusehen oder gar eine bestehende Ausbaubeitragssatzung außer Kraft zu setzen“.

Nach Mitteilung des Landratsamts ergibt sich die Pflicht zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge aus Artikel 62 der Gemeindeordnung. Darin ist festgelegt, dass die Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen primär aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen beschaffen. Taglieber erklärt: „Nach dieser gesetzlich festgelegten Rangfolge der finanziellen Deckungsmittel für Ausgaben haben diese speziellen Einnahmen Vorrang vor allgemeinen finanziellen Deckungsmittel wie Steuern.“

Ferner schreibe das bayerische Kommunalabgabengesetz verbindlich vor, zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten zu verlangen. Und darunter fallen auch die Straßenausbaubeiträge, wie die Kreisbehörde betont.

Hintergrund dieser Klarstellung ist die entbrannte Debatte über die so genannte Straßenausbau-Beitragssatzung (ABS), die zum Beispiel der Pfaffenhofener Stadtrat im Jahr 2004 beschlossen hat. Die Satzung regelt, vereinfacht gesagt, dass die Grundstückseigentümer, die Anlieger sind, zum Beispiel bei der Herstellung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen anteilsmäßig zur Kasse gebeten werden. Im Volksmund sagt man: Die Kosten werden zum Teil umgelegt. Und im Prinzip ist es so: Je mehr Nicht-Anwohner eine Straße nutzen, desto geringer ist der Kostenanteil, der auf die Grundstücks-Eigentümer umgelegt wird. Bei reinen Anwohner-Straßen kann es also durchaus teuer werden. 

Solche Straßenausbau-Beitragssatzungen gab und gibt es in zahlreichen Kommunen, das ist an sich nichts Besonderes. Neu ist allerdings, dass inzwischen einige Städte und Gemeinden sie wieder abgeschafft haben – zum Beispiel München, Hallbergmoos oder Paunzhausen – oder mit dem Gedanken spielen. Und das weckt natürlich für Begehrlichkeiten auch in anderen bayerischen Kommunen.

Für Pfaffenhofen ins Rollen gebracht hatte die Debatte über diese Satzung der hiesige Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein (HWG). Dem war freilich nicht entgangen, dass auch einige Gemeinden hier im Landkreis bereits darüber nachdenken, „die ABS abzuschaffen beziehungsweise die Beitragssätze für die Bürger gewaltig zu reduzieren“, wie es in einem Schreiben des Vereins an Bürgermeister Herker hieß. In dem Brief richten der HWG-Vorsitzende Georg Schaipp und sein Vize, Altbürgermeister Hans Prechter (CSU), die Bitte an den Rathauschef und die Stadträte, auch für Pfaffenhofen „ähnliche Schritte in die Wege zu leiten, um damit eine unsägliche Abgabe abzuschaffen“.

In seinem Antwortschreiben hatte Bürgermeister Thomas Herker (SPD) dem HWG, wie berichtet, mit Verweis auf die nun oben vom Landratsamt bestätigte Rechtsauffassung bereits die Hoffnungen geraubt, dass es in der Kreisstadt mit der Abschaffung der Satzung etwas werden könnte. Auch die CSU hatte sich eingeschaltet, unterstützte den Vorstoß des HWG und will das Thema im Stadtrat behandelt wissen – inklusive Abstimmung. Wie die CSU nun auf die Klarstellung aus der Kreisbehörde reagiert, ist noch unklar.

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