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So kommen Flut-Geschädigte an Hilfs-Gelder vom Freistaat – Infos aus Ingolstadt und den Kreisen Pfaffenhofen, Kelheim und Neuburg-Schrobenhausen

(ty) Nach der teils verheerenden Flut in der Region hat der Freistaat Bayern den Landkreisen als schnelle und unbürokratische Unterstützung für Hochwasser-Geschädigte Hilfs-Gelder zur Verfügung gestellt. Das so genannte Sofortgeld, das zusätzlich zu den bestehenden Hilfsprogrammen gewährt wird, kann ab sofort bei der jeweiligen Heimatstadt oder –gemeinde beantragt werden.  Das Sofortgeld beträgt bis zu 1500 Euro pro Haushalt; bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bis zu 5000 Euro. In besonderen Härtefällen seien auch höhere Beträge möglich.

Dem Landkreis Pfaffenhofen wurden vom Freistaat zunächst 500 000 Euro zur Verfügung gestellt, dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen 200 000 Euro, wie aus den beiden Landratsämtern mitgeteilt wurde. Für den Kreis Kelheim bestätigte Landrat Hubert Faltermeier (FW) soeben auf Anfrage unserer Zeitung den Betrag von einer Million Euro.

Im Folgenden die Informationen zum Sofortgeld aus den jeweiligen Landratsämtern. Die vom Landratsamt Pfaffenhofen genannten Rahmenbedingungen fassen im Wesentlichen die Situation auch für die anderen Kreise zusammen. Detailliertere Informationen gibt es dann bei den jeweiligen Ansprechpartnern der Landkreise.

Kreis Pfaffenhofen

Landrat Martin Wolf (CSU) hat heute eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die zügige Auszahlung der Zuschüsse organisieren soll. Sie wird vom Stellvertretenden Landrat Anton Westner (CSU) geleitet. Wie Wolf und die Bürgermeister der Gemeinden bei einer kurzfristig einberufenen Dienstbesprechung heute Nachmittag vereinbarten, gelten für die Auszahlung des Sofortgeldes im Kreis Pfaffenhofen folgende Rahmenbedingungen:

  • Das Sofortgeld können Privathaushalte, Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Gemeindeverwaltung beantragen.
  • Das Sofortgeld ist die erste Stufe von Hilfen. In den kommenden Wochen werden weitere Programme geöffnet (zum Beispiel Härtefonds Finanzhilfen, Steuerstundungen, Hilfen bei Flächenschäden und Gebäudeschäden Landwirtschaft).
  • Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn ein Schaden durch das Hochwasser sowie Grund- und Kanalwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch Hochwasser zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen verwendet werden.
  • Beim Antrag auf Sofortgeld ist der Schaden beim Hausrat und Betriebsvermögen möglichst plausibel nachzuweisen; zum Beispiel durch Fotos oder Bescheinigungen.
  • Das Verfahren Sofortgeld besteht jetzt weitgehend auf Vertrauen. Es reicht aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird.
  • Das Sofortgeld wird auf später gezahlte weitere Hilfen angerechnet.
  • Erhalten Geschädigte später noch Versicherungsleistungen ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.
  • Das Sofortgeld kann am Freitag, 7. Juni, von 8 bis 18 Uhr und am Samstag, 8. Juni, von 8 bis 12 Uhr sowie dann wieder ab Montag bei den Gemeindeverwaltungen beantragt werden.
  • Das Sofortgeld wird durch Überweisung oder in Ausnahmefällen in Bar ausbezahlt.

Kreis Neuburg-Schrobenhausen

  • Anträge und Infos zum Sofortgeld im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es vor Ort in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, im Landratsamt Neuburg und in Schrobenhausen sowie auf der Homepage des Kreises unter www.neuburg-schrobenhausen.de zum Herunterladen.
  • Ausgefüllte Anträge sind bei der Heimatstadt oder -gemeinde abzugeben. Die Auszahlung des Sofortgeldes erfolgt als Überweisung oder in bar über das Landratsamt.
  • Aus diesem Grund werden die Öffnungszeiten der Kreiskassen im Landratsamt in Neuburg und in der Dienststelle in Schrobenhausen von Freitag, 7. Juni, bis Sonntag, 9. Juni, ausgeweitet.
  • Auszahlungen sind zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten am Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag jeweils von 14 bis 16 Uhr möglich.
  • Für Infos zum Sofortgeld richtet das Landratsamt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr ein Infotelefon unter der Nummer (0 84 31) 57-425 ein.

Kreis Kelheim

  • Bereits gestern wurden die Gemeinden im Landkreis Kelheim vom Landratsamt gebeten, erste Angaben über die betroffenen Gemeindebereiche zu melden. 
  • Die Schadenserhebung wird am Montag, 10. Juni, beginnen. Die Schadenskommission setzt sich aus Bausachverständigen des Landratsamts sowie Vertretern der IHK, der Handwerkskammer und der Gemeinden zusammen.
  • Infos zum Sofortgeld sowie die Anträge  zum Herunterladen zum Herunterladen gibt es im Internet unter: www.landkreis-kelheim.de
  • Der Ansprechpartner für Antragstellung und Schadensregelung ist Kreisbaumeister Konrad Schwendner vom Landratsamt Kelheim; Telefon (0 94 41) 207-219.

Stadt Ingolstadt

Im Stadtbereich Ingolstadt ist Helmut Drexler vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz als Ansprechpartner für Hochwasser-Geschädigte benannt worden.Er stellt die Verbindung zur Regierung von Oberbayern in den Fragen der Abwicklung und finanziellen Hilfen bei Hochwasserschaden her. Drexler sitzt in der Dreizehnerstraße 1 in Ingolstadt und ist erreichbar unter Telefon (08 41) 3 05 - 39 50, via Telefaxnummer (08 41) 3 05 - 39 59 sowie per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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