Pfaffenhofen: Die positive Entwicklung bei Daiichi-Sankyo macht die geplante Gewerbesteuer-Anhebung zumindest für heuer hinfällig – an der Erhöhung der Grundsteuer B will die bunte Koalition aber wie geplant festhalten
Von Tobias Zell
Wie gestern Abend überraschend bekannt wurde, bleibt den Pfaffenhofener Geschäftsleuten die von der bunten Rathaus-Koalition um Bürgermeister Thomas Herker (SPD) ab heuer geplante deutliche Erhöhung der Gewerbesteuer zumindest in diesem Jahr erspart. Zu verdanken ist das, wie berichtet, der „hervorragenden wirtschaftlichen Entwicklung“ des Pharma-Unternehmens Daiichi-Sankyo, dem größten Gewerbesteuer-Zahler in der Kreisstadt – der davon ausgeht, dass er heuer 40 Prozent mehr Gewerbesteuer überweist als bisher geplant.
Damit kommen die von der Stadt für dieses Jahr anvisierten Gewerbesteuer-Einnahmen in Höhe von 18,5 Millionen Euro auch ohne eine Steigerung des Hebesatzes in die Kasse – und deshalb soll auf diese unpopuläre Maßnahme erst einmal verzichtet werden. Unberührt davon bleiben allerdings die Pläne der Koalition, die Grundsteuer B zu erhöhen, wie SPD-Fraktionschef Markus Käser heute auf Anfrage unserer Zeitung klarstellte. Will sagen: Der Hebesatz der Grundsteuer B soll, wie geplant, von 350 auf 380 Punkte steigen.
Schulden unter 20 Millionen Euro halten
Bekanntlich sollten nach den Plänen der bunten Koalition die Hebesätze für die Gewerbesteuer (von 345 auf 380 Punkte) und die Grundsteuer B (von 350 auf 380) merklich angehoben werden, um angesichts der anstehenden Großprojekte den Schuldenstand der Stadt in den nächsten Jahren nicht über 20 Millionen Euro klettern zu lassen. Diese Steuer-Erhöhungen sollten nach Berechnungen aus dem Rathaus jährliche Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 1,75 Millionen Euro in die Stadtkasse spülen – 1,5 Millionen aus der Gewerbesteuer und weitere 250 000 Euro aus der Grundsteuer B.
Doch der Kelch der steigenden Gewerbesteuer geht nun höchstwahrscheinlich erst einmal an den Pfaffenhofener Geschäftsleuten vorüber. Den Mitgliedern der Koalition werde empfohlen, den bisherigen Hebesatz zum aktuellen Zeitpunkt im Haushaltsjahr 2015 nicht zu erhöhen. Ein entsprechender Änderungsantrag solle im Rahmen der anstehenden Haushaltssitzung eingebracht werden, hieß es in der Mitteilung, die im Namen von Bürgermeister Thomas Herker (SPD), Vize-Bürgermeister Albert Gürtner, Roland Dörfler (Grüne), Markus Käser (SPD) und Reinhard Haiplik (ÖDP) verschickt wurde. Und da die bunte Koalition über die Mehrheit im Stadtrat verfügt und die CSU-Fraktion sich ohnehin gegen die Steuer-Erhöhungen ausgesprochen hat, darf man schwer davon ausgehen, dass zumindest heuer nicht an der Gewerbesteuer-Schraube gedreht wird.
"Haben eine Quote zu erfüllen"
Anders sieht es in Sachen Grundsteuer B aus. „Die bereits beschlossenen Maßnahmen im aktuellen Haushalts- und Investitionsplan bis 2018 bleiben unverändert“, hieß es in der gestrigen Mitteilung. Und wie SPD-Chef Käser jetzt ausführt, bedeute das eben auch, dass man an der vorbeschlossenen Haushaltssatzung festhalten will – was die Erhöhung der Grundsteuer B einschließt.
„Wir haben eine jährliche Einnahmen-Quote zu Erfüllen“, betont Käser, „damit die Verschuldung in den nächsten Jahren unter 20 Millionen Euro gehalten werden kann.“ Durch den diesjährigen „Sondereffekt“ Daiichi-Sankyo werde diese Quote bei der Gewerbesteuer auch ohne Erhöhung realisiert. Das gilt indes nicht für die Grundsteuer B, weshalb hier die bunte Koalition nach wie vor eine Erhöhung des Hebesatzes um 8,5 Prozent anstrebt. "Wir diskutieren aber ja eigentlich nicht um Steuer-Erhöhungen", findet Käser, "sondern darüber, ob wir nach der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen 20 oder 30 Millionen Euro Schulden haben wollen."
Was die geplante Erhöhung der Grundsteuer B für die Bürger konkret bedeutet, wenn es trifft und um wie viel tiefer man dann in die Tasche greifen muss, haben wir im Folgenden noch einmal anhand von Daten und Angaben aus dem Rathaus zusammenstellt.
Was ist geplant?
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) soll von derzeit 350 auf 380 Punkte erhöht werden. Das entspricht einer relativen Steigerung von 8,5 Prozent.
- Diese Erhöhung bringt der Stadt nach eigenen Angaben zusätzliche Einnahmen in einer Größenordnung von gut 250 000 Euro pro Jahr.
- Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke soll der Hebesatz unverändert bei 350 Punkten bleiben.
Wen trifft die Erhöhung der Grundsteuer B?
- Grundsteuerpflichtig sind die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten. Nicht betroffen sind laut Stadtverwaltung Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, für welche die Grundsteuer A gilt.
- Geht man bei Wohneigentum von einer durchschnittlichen Belegung mit 2,3 Personen pro Wohneinheit aus, dann ergibt sich durch die Hebesatz-Steigerung „lediglich ein Mehrbetrag von deutlich unter einem Euro pro Kopf und Monat“, so die Stadtverwaltung.
- Immobilieneigentümer können die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten umlegen. „Der Mehrbetrag von ein bis zwei Euro im Monat in einer Wohnung dürfte jedoch nicht zu einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen führen“, meint man im Rathaus. „Die schwankenden Energiepreise spielen hier eine wesentlich größere Rolle.“
Welche Folgen hat die Erhöhung der Grundsteuer B für den Immobilien-Eigentümer?
Das veranschaulicht die Stadtverwaltung an folgenden konkreten Beispielrechnungen.
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