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Im Prozess um den Mord an der zwölfjährigen Franziska ist soeben das Urteil gefallen – Besondere Schwere der Schuld festgestellt – Angeklagter betrat Gerichtsgebäude mit gestrecktem Mittelfinger

Update: Was das Mord-Urteil gegen Stefan B. bedeutet

Update: Der Mörder mit dem Stinkefinger

(ty) Im Aufsehen erregenden Prozess um den Mord an der zwölfjährigen Franziska ist soeben am Ingolstädter Landgericht das Urteil gefallen. Der auf der Anklagebank sitzende Stefan B., der das Gerichtsgebäude heute mit gestrecktem Mittelfinger betreten hatte, wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Stefan B. wurde verurteilt wegen Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. In den weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Hier lesen Sie, was das Urteil bedeutet.

Zuvor hatte die Verteidigung den durchaus ungewöhnlichen Antrag gestellt, die Öffentlichkeit bei der Urteilsbegründung auszuschließen – die Verhandlung wurde deshalb gleich mal um 15 Minuten unterbrochen. Nach der Beratung verkündete das Gericht dann, dass der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt wird. Nun wurde auch das Urteil gesprochen und erklärt. Einen ausführlichen Bericht dazu lesen Sie hier: Der Mörder mit dem Stinkefinger

Im Namen der Staatsanwalt hatte Jürgen Staudt in seinem Plädoyer – wie berichtet – eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und besonders schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.  

Hinsichtlich der weiteren Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt. Wegen des Fehlens der formellen Voraussetzungen hatte die Staatsanwaltschaft auch keinen Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt. Die Nebenklagevertreterin hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. 

Die Verteidigung von Stefan B. hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge wurde in das Ermessen des Gerichts gestellt. 

Zur Frage der besonderen Schwere der Schuld hatte die Verteidigung keinen Antrag gestellt. Die Verteidigung hatte des Weiteren beantragt, keine Sicherungsverwahrung anzuordnen, da die Voraussetzungen nicht vorlägen. Bezüglich der weiteren Vorwürfe hatte die Verteidigung ebenfalls Freispruch beantragt.

Ausführlicher Bericht zum heutigen Prozesstag: Der Mörder mit dem Stinkefinger

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