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Im Prozess um den Mord an der zwölfjährigen Franziska sind heute die Plädoyers gehalten worden – Staatsanwaltschaft sieht besondere Schwere der Schuld

(ty) Im Aufsehen erregenden Prozess um den Mord an der zwölfjährigen Franziska sind heute am Landgericht Ingolstadt die Plädoyers gehalten worden. Im Namen der Staatsanwalt hat Jürgen Staudt eine Verurteilung des Angeklagten Stefan B. wegen Mordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und besonders schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. 

Hinsichtlich der weiteren Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt. Wegen des Fehlens der formellen Voraussetzungen hat die Staatsanwaltschaft auch keinen Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt. Die Nebenklagevertreterin hat sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. 

Die Verteidigung von Stefan B. hat auf eine Verurteilung wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge wurde in das Ermessen des Gerichts gestellt. 

Zur Frage der besonderen Schwere der Schuld hat die Verteidigung keinen Antrag gestellt. Die Verteidigung hat des Weiteren beantragt, keine Sicherungsverwahrung anzuordnen, da die Voraussetzungen nicht vorlägen. Bezüglich der weiteren Vorwürfe hat die Verteidigung ebenfalls Freispruch beantragt.

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