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Der Pfaffenhofener ÖDP-Stadtrat Richard Fischer trägt das neue Konzept zwar grundsätzlich mit, stört sich aber an den beschlossenen Vergabe-Richtlinien, die K.o-Kriterien enthalten

(ty) Wie berichtet, hat der Stadtrat von Pfaffenhofen in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstagabend neue Vergaberichtlinien für das Einheimischen-Modell verabschiedet. Die sehen zum einen vor, dass bei der Neuausweisung von Baugebieten die Hälfte der Fläche von der Stadt für Bauplätze im Rahmen des Einheimischen-Modells abgeschöpft wird. Außerdem erhalten diejenigen, die beim Einheimischen-Modell zum Zuge kommen, praktisch fast 50 Prozent Rabatt auf ihren Bauplatz. 

Ein Bepunktungs-System regelt, wer in den Genuss des Einheimischen-Modells kommt. Denn das Hauptziel des Konzepts ist es letztlich, dass der Wegzug von jungen Leuten und Familien verhindert wird, weil sie sich ein Baugrundstück hier nicht leisten können. In die Bepunktung fließen Einkommens- und Vermögensverhältnisse ebenso ein wie mögliche Kinder, Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit.

Der Stadtrat segnete die Neuregelung mit großer Mehrheit ab; es gab lediglich zwei Gegenstimmen: Eine kam von Hans Bergmeister (CSU), die zweite von Richard Fischer (ÖDP) – Fischers Nein mag auf den ersten Blick etwas wundern, schließlich ist er Mitglied der bunten Koalition. Doch schon in der Sitzung hatte er sich kritisch über einige Details des neuen Konzepts geäußert. Und in einer auf Facebook veröffentlichten Stellungnahme  erläutert er nun noch einmal, weshalb er „einem vordergründig so guten Modell meine Zustimmung verweigert habe“. 

„Zuerst möchte ich klarstellen, dass die Grundlinie meine volle Unterstützung hat“, schreibt Fischer. „Ich finde es richtig, bei Neuausweisung von Baugebieten 50 Prozent den Einheimischen zur Verfügung zu stellen, da nur so ein moderates Wachstum erreicht werden kann und wir dem Druck der Großstadt so auch ein wenig entgegensetzen können.“ Auch finde er gut, dass die soziale Komponente stark berücksichtigt werde – dass also denjenigen geholfen werde, die auf dem freien Markt gegen das fast schon klischeehafte kinderlose Münchner Doppelverdiener-Paar keine Chance hätten. 
 

„Was mich aber stört, sind die Vergaberichtlinien“, so Fischer: Zum einen die Einrichtung von K.o.-Kriterien im Hinblick auf Einkommen und Vermögen, zum anderen das Missverhältnis zwischen den beiden Richtlinien. 90 000 Euro zu versteuerndes Einkommen und 145 000 Euro Gesamtvermögen höre sich erst einmal viel an. Doch anhand des folgenden Beispiels macht Fischer deutlich, wo er das Problem sieht:

„Familie A besteht aus einem gutverdienenden, kinderlosen Paar, beide 50 Jahre. Wie der Zufall so spielt, haben beide nie sonderlich viel vorgesorgt und bei einem Gehalt von 85 000 Euro ein Vermögen von 130 000 Euro. Sie bewerben sich beim Modell, liegen unter keiner Grenze und kommen in die engere Auswahl.

Familie B besteht aus einem Ehepaar mit drei Kindern. Der Vater verdient alleine, die Familie kommt summa summarum auf 40 000 Euro. Wohlgemerkt: Davon leben fünf Menschen, keine zwei. Bevor die Kinder kamen, haben beide immer redlich gespart und auch eine Erbschaft gemacht. Daher können sie auf ein Gesamtvermögen, in das aber auch die Autos, Möbel etc. eingerechnet werden, von 150 000 Euro aufbauen."

Fischers Ergebnis anhand der Kriterien und Punkte: "Familie B käme nicht zum Zug, da ihr Vermögen über der Kappungsgrenze läge Und das, obwohl sie nach der Zählung des Modells 13 Punkte vor Familie A läge.“ Fischers Fazit: Würde man keine K.o-Grenze einführen, sondern ein System mit Plus- und Minuspunkten, betrüge der Abstand – wenn überhaupt – zwölf Punkte.

Um das Missverhältnis der beiden Kappungsgrenzen zu verdeutlichen, unterstreicht Fischer, dass Bewerber maximal 1,6 maximale Jahreseinkommen gespart haben dürfen. Während das Einkommen unnötig unrealistisch hoch angesetzt werde, sei das Vermögen – zu dem auch Autos und andere Gebrauchsgegenstände gehören – unverhältnismäßig niedriger. „Außerdem schadet diese Regelung Familien, da diese nicht nur mehr Vermögen gebunden haben, das sie nicht mobilisieren können, sondern auch, weil die Zahl der Antragssteller sich auf das Einkommen positiv auswirkt (schließlich werden hier Kinderfreibeträge etc. eingerechnet), beim Vermögen aber irrelevant ist.“ Das könne nicht Sinn und Zweck der Förderung sein, moniert Fischer.

„Deshalb war ich für eine flexible Regelung, bei der gerne auch niedrigere Richtwerte angesetzt werden können (gerade beim Vermögen), aber bei denen nicht pauschal aussortiert wird“, so der ÖDP-Stadtrat. Nach dem nun beschlossenen Modell „ist der Sparer der Dumme – ganz egal, wie es mit anderen Aspekten ausschaut“. Die viel zitierte schwäbische Hausfrau habe keine Chance – und das nicht nur, weil sie keine Einheimische sei.

„Natürlich kann das Modell in Bälde wieder auf dem Prüfstand stehen, ich prophezeie das sogar“, schreibt Fischer. Aber dann habe man eben nicht mehr den breiten Überblick über die Interessenten, wie man ihn jetzt habe. Denn Leute, die wegen der K.o.-Kriterien nicht zum Zuge kommen, werden sich seiner Ansicht nach erst gar nicht an die Stadt wenden. Trotz seiner Gegenstimme stellt Fischer abschließend aber klar: „Ich werde das beschlossene Modell mittragen und hoffe, dass es in seinem Kern funktioniert. Aber ich werde es auch kritisch begleiten.“

Hier kann man die genauen Details zur Neufassung des Einheimischen-Modells und die Vergabekriterien nachlesen.

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