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Die Bande, die über zehn Jahre in Ingolstadt und München 202 Einbrüche verübt hat, steht seit heute in München vor Gericht – Und war bereits im Vorfeld geständig 

(ty) Es begann in einem Ingolstädter Fastfood-Lokal und endete heute vor den Schranken des Landgerichts München. Für vier Mitglieder einer Einbrecherbande, die zwischen 2004 und 2014 im Raum Ingolstadt und München 202 Einbrüche verübt und dabei 2,4 Millionen Euro Beute gemacht haben sollen, hat heute der Prozess begonnen, der aufgrund der vorliegenden Geständnisse auf nur sechs Tage angesetzt ist. Das pikanteste Detail am Rand: Die Tipps für lohende Einbruchsobjekte kamen aus dem Finanzamt Ingolstadt. Die betreffende 43-jährige Angestellte ist eine der vier Angeklagten.

Es war alles perfekt organisiert. Einer der Angeklagten stellte seine Ingolstädter Wohnung als Headquarter zur Verfügung, als Lager für höchst professionelles Einbruchswerkzeug und die erbeuteten Tresore. Er war zudem der Fahrer der Bande. Die Angestellte am Finanzamt Ingolstadt – sie war als Datenerfasserin beschäftigt – lieferte Informationen über lohenswerte Einbruchsziele und deren Mann fungierte als Kundschafter vor Ort. An den Einbrüchen waren er und zwei weitere Männer beteiligt, die indes getrennt am Landgericht München verhandelt werden.

Auch eine Juristin gehörte zu der Bande, sie soll über einen ahnungslosen, befreundeten Polizisten Informationen besorgt haben, inwieweit man der Bande schon auf die Spur gekommen war. Auch gegen sie wird getrennt verhandelt.

In den zehn Jahren bis 2014 hat die so organisierte Bande laut Staatsanwaltschaft 202 Einbrüche in Ingolstadt und München verübt. Die Beute: In der Hauptsache Bargeld, Uhren und Schmuck. Das alles lief wie am Schnürchen, bis sie im vergangenen Jahr über das Autokennzeichen, das sich Zeugen notiert hatten, aufgeflogen waren.

Heute nun standen die 43-jährige Finanzamtsangestellte, ihr fünf Jahre jüngerer Mann und zwei weitere Bandenmitglieder im Alter von 44 und 47 Jahren erstmals wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls vor Gericht und sahen sich mit einer 58 Seiten starken Anklageschrift konfrontiert. Bis zu zehn Jahre Gefängnis sieht das Gesetz dafür vor. Mildernd dürften sich indes die umfassenden Geständnisse auswirken, die sie während den Ermittlungen abgelegt hatten. 

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