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Die 40-jährige Kunsthistorikerin, die im vergangenen Jahr einen Bekannten in dessen Reichertshofener Wohnung getötet hatte, kommt für sieben Jahre und zehn Monate hinter Gitter 

(ty) Sieben Jahre und zehn Monate Gefängnis wegen Totschlags. Das ist die Quittung, die das Landgericht  der 40-jährigen Kunsthistorikerin ausstellte, die im Mai vergangenen Jahres ihren 51-jährigen Bekannten in dessen Wohnung in Reichertshofen brutal getötet hatte. Beide waren damals hochgradig alkoholisiert. Und weil die gebürtige Neuburgerin in hohem Maße vom Alkohol abhängig ist, ordnete der Richter gleich noch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 40-Jährige ihrem Bekannten rund 80 Verletzungen beigebracht hatte, von stumpfer Gewalt bis zu Verletzungen mit einem abgebrochenen Weizenglas. Staatsanwalt Jürgen Staud hatte in seinem Plädoyer neun Jahre Haft gefordert, der Verteidiger fünf Jahre.

Zwar sei die Schuldfähigkeit der Angeklagten erheblich eingeschränkt gewesen, so das Gericht. Wegen des Alkohols einerseits und einer massiven Persönlichkeitsstörung andererseits. Und der Richter glaubte auch den Schilderungen der 40-Jährigen, denen zufolge sie von ihrem Bekannten sexuell bedrängt worden sei.  Sie hätte indes jederzeit die Möglichkeit gehabt, die Wohnung zu verlassen. „Dann würde ihr Bekannter noch leben.“

Dass das Gericht die Tat nicht als minder schweren Fall eingestuft hat, liegt unter anderem auch daran, weil die Frau, die bereits wegen Körperverletzung vorbestraft ist,  gewusst haben muss, wie der Alkohol sie verändere und dass sie unter Einfluss von Wodka zu „Kampfmaschine“ werde. Deswegen sah die Strafkammer auch eine bedingte Tötungsabsicht als gegeben an.

Sollte die 40-Jährige die Entziehung mit Erfolg abschließen, könnte die Haftstrafe nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes deutlich reduziert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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