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Einhellige Entscheidung des Kreistags: Das neue Gremium soll unabhängig agieren, weder an Anträge noch an Weisungen gebunden sein und Empfehlungen aussprechen können

(ty) Im Landkreis Pfaffenhofen wird ein Behindertenbeirat eingerichtet. Das hat der Kreistag in seiner heutigen Sitzung im Pfaffenhofener Sparkassen-Casino einhellig beschlossen. Das Gremium folgte damit ohne Diskussion einer entsprechenden einstimmigen Empfehlung des Kreisausschusses. Der neue Beirat soll in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig agieren und weder an Anträge noch an Weisungen gebunden sein; seine Beschlüsse sollen empfehlenden Charakter haben.

Seit dem Jahr 2006 ist im Landkreis das Amt eines Behindertenbeauftragten installiert; bekleidet wird der Posten derzeit von Andrea Lindner-Kumpf. Die Bestellung, Aufgaben und Befugnisse regelt eine aus dem bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz abgeleitete Satzung. Künftig soll ein Beirat auf Landkreisebene die Behindertenbeauftragte bei ihren Aufgaben und Zielsetzungen unterstützen.
 Das sei auch der Wunsch der Betroffenen, hatte Landrat Martin Wolf (CSU) im Kreisausschuss erklärt.

Grundlage der Arbeit dieses neuen Gremiums sollen das Grundgesetz, die bayerische Verfassung, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die im bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz formulierten Aufgaben und Ziele sein. Dies beziehe sich – so heißt es aus dem Landratsamt – insbesondere auf das in Gesetzen festgeschriebene Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung und den Abbau von Barrieren in der bebauten und digitalen Umwelt sowie in den Köpfen.


Der Behindertenbeirat soll unabhängig agieren und weder an Anträge noch an Weisungen gebunden sein. Seine Beschlüsse haben empfehlenden Charakter. Das Gremium soll sich aus der Behindertenbeauftragten des Landkreises und den bereits bestellten kommunalen Behindertenbeauftragten der Städte und Gemeinden zusammensetzen – ähnlich ist das beim Seniorenbeirat geregelt.


Der Behindertenbeirat soll in den nächsten Monaten zu einer konstituierenden Sitzung zusammentreten und dann auch über eine eigene Geschäftsordnung abstimmen. Der Einrichtung dieses festen Gremiums kommt – so hieß es im Kreisausschuss – eine „gewisse Symbolik“ zu; außerdem werde dadurch die Arbeit der sich bereits in diesem Bereich engagierenden Personen aufgewertet.

Weiterer Bericht aus der Sitzung:

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