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Abgelehnter Antrag auf Flüchtlings-Wohnheim an der Hohenwarter Straße: Stadt- und Kreisverwaltung Pfaffenhofen sind sich einig

(ty) Stadt- und Kreisverwaltung sind sich einig, dass über die Pläne eines Investors aus Bad Wiessee zur Errichtung einer Flüchtlings-Unterkunft in der Nähe des Pfaffenhofener Altenheims an der Hohenwarter Straße das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Das wurde heute aus dem Rathaus mitgeteilt.

Die „MOAR UGF & Co. KG“ aus Bad Wiessee beantragte am 4. September vergangenen Jahres die Genehmigung zum Neubau eines Wohnheims für Flüchtlinge mit 72 Plätzen an der Danziger Straße 6/Hohenwarter Straße.Der Pfaffenhofener Bauausschuss hatte in seiner Sitzung vom 23. Oktober vergangenen Jahres das städtische Einvernehmen verweigert. Man habe abgewunken, „da das Vorhaben in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Mischgebiet liegt und die verbleibenden, noch unbebauten Flächen für gewerbliche Nutzung vorbehalten bleiben müssen, um diesen Gebietszweck zu erfüllen“, heißt es dazu aus dem Rathaus.

Gegen die darauf folgende Ablehnung des Bauantrags durch das Landratsamt erhob der Antragsteller im April dieses Jahres Klage vor dem bayerischen Verwaltungsgericht München. In der mündlichen Verhandlung am 11. November hat das Gericht nach Angaben der Stadtverwaltung vor Ort festgestellt, dass die entgegenstehende Regelung des städtischen Bebauungsplans nicht obsolet ist – die Festsetzung eines Mischgebiets treffe noch immer zu, da nach wie vor auf den für das Wohnheim vorgesehenen Grundstücken eine gewerbliche Nutzung möglich sei.

„Das Gericht hat den Beteiligten beim Termin empfohlen zu prüfen, ob dem städtischen Bauausschuss und der Genehmigungsbehörde Landratsamt der Bauantrag für das Wohnheim in der Version  mit einer zeitlichen Befristung vorgelegt werden könnte“, berichtet die Stadtverwaltung.

In Absprache der Verwaltungsspitzen von Stadt und Landkreis sei man sich allerdings einig, dass die damaligen Verwaltungs-Entscheidungen zur Sicherung der Mischgebietsnutzung richtig waren. Insofern habe auch der Stadtrat bereits signalisiert, dass er einem dem Gebietscharakter widersprechenden Bauantrag für das Wohnheim auch mit zeitlicher Befristung negativ gegenübersteht. Daraufhin haben Bürgermeister Thomas Herker (SPD) und Landrat Martin Wolf (CSU) vereinbart, eine abschließende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Ausgangsantrag herbeiführen zu wollen, wie es in der aktuellen Mitteilung heißt.


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