Der bestehende Betrieb in der Gemeinde Wolnzach soll deutlich erweitert werden – Bürger können demnächst die Pläne einsehen und Einwendungen vorbringen
(ty) Im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach soll der bestehende Geflügelmast-Betrieb der Familie Höckmeier von aktuell etwa 50 000 auf rund 145 000 Tiere erweitert werden. Damit lebt ein Vorhaben aus dem Jahr 2012 wieder auf, um das es zwischenzeitlich still geworden war. Damals war bereits ein entsprechender Antrag auf Erweiterung des Betriebs beim Pfaffenhofener Landratsamt eingegangen, der zwischenzeitlich aber offiziell zurückgenommen worden war. Nachdem das Vorhaben im Jahr 2012 bekanntgeworden war, hatte sich Widerstand in der Bevölkerung geregt; möglicherweise war das Projekt deshalb zunächst nicht weiterverfolgt worden.
Nun werden die Pläne für die deutliche Erweiterung des Betriebs wieder aufgenommen. „Das Vorhaben wird in der bisherigen Form weiterverfolgt“, hieß es dazu bereits Ende Oktober aus dem Pfaffenhofener Landratsamt, ein entsprechender Antrag mit überarbeiteten Unterlagen werde vorbereitet. Jetzt ist es soweit: Der Antrag wurde zwischenzeitlich neu gestellt – auf Basis neuer Daten und neuer technischer Details. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde heute von der Kreisbehörde veröffentlicht.
Aufgabe einer Stallung, Neubau von zweien
Das Vorhaben beinhaltet die Aufgabe einer in der Ortsmitte von Eschelbach bestehenden Stallung für derzeit rund 15 000 Tiere sowie die Errichtung von zwei neuen Ställen im Außenbereich. Dort, wo gebaut werden soll, stehen bereits zwei Stallungen, die im Zuge der Betriebserweiterung saniert werden sollen. Nach der beantragten Erweiterung der Mast-Anlage ergibt sich laut Landratsamt ein Tierbestand von insgesamt 144 600 Masthähnchen.
Aus der heutigen Bekanntmachung der Kreisbehörde geht auch hervor, dass beim Landratsamt nun ein neues immissionschutzrechtlichens Verfahrens läuft. Die Bürger können in diesem Zusammenhang Einwendungen erheben – und zwar unabhängig von der persönlichen Betroffenheit. Die Unterlagen liegen demnächst einen Monat lang zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Von 23. Februar bis 22. März können sie im Pfaffenhofener Landratsamt (Zimmer B 306) und im Wolnzacher Rathaus (Zimmer 11, 1. Stock) von jedermann eingesehen werden – montags bis mittwochs von 8 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Einwendungen werden öffentlich erörtert
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich während der Auslegungsfrist sowie innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf dieser Auslegungsfrist – also von 23. März bis einschließlich 5. April – beim Landratsamt oder beim Markt Wolnzach erhoben werden. „Die Einwendungen müssen schriftlich mit Angabe von Name und Anschrift des Einwenders erhoben werden sowie den geltend gemachten Belang und gegebenenfalls das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen“, heißt es dazu.
Das Landratsamt wird anschließend die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Diese Erörterung findet am 8. Juni ab 9 Uhr im großen Veranstaltungsraum des Deutschen Hopfenmuseums in Wolnzach statt. Sollte eine Fortsetzung des Erörterungstermins nötig sein, findet diese am Folgetag ab 9 Uhr an selber Stelle statt. Über die vorgebrachten Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens vom Landratsamt entschieden. Letztlich wird die Kreisbehörde dann das Vorhaben genehmigen oder nicht.
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