Ein Wegweiser durch den Tarif-Dschungel: Das fällige Entgelt hängt von zahlreichen Faktoren ab und berechnet sich höchst kompliziert. Ein fast schon kurioses Beispiel: Wenn sich ein Pfaffenhofener aus Schweitenkirchen abholen und heimfahren lässt, zahlt er das 1,5-Fache des Preises für die Hinfahrt
Von Tobias Zell
Taxifahren im Landkreis Pfaffenhofen wird teurer. Zum April tritt eine neue Verordnung des Landratsamts in Kraft, in der auch geänderte Tarife enthalten sind. Demnach steigt der Mindestfahrpreis von 3,00 auf 3,40 Euro. Der tagsüber geltende Kilometerpreis für kurze Fahrten erhöht sich von 1,60 auf 1,95 Euro. Der Preis für die Wartestunde klettert von 24 auf 30 Euro. Neben einer Anhebung der Tarife beinhaltet die neue Verordnung aber vor allem auch unmissverständliche Regelungen bezüglich des Anfahrtspreises.
Für den Otto-Normalbürger ist es gar nicht so einfach, sich einen Weg durch den Tarif-Dschungel zu bahnen. Denn der Preis für eine Taxi-Tour hängt nicht nur von der Uhrzeit der Fahrt, vom Start- und Zielpunkt sowie von der Länge der Beförderungsstrecke ab, sondern auch von der Anfahrt und sogar von der Anzahl der zu transportierenden Gepäckstücke.
Tarifzone A oder B
Der Preis für die Anfahrt war bis dato in bestimmten Fällen ziemlich ungünstig für den Kunden geregelt – das ändert sich nun. Andererseits kostet es nach der neuen Regelung künftig tatsächlich deutlich mehr, sich zum Beispiel aus Schweitenkirchen abholen und nach Pfaffenhofen bringen zu lassen als sich von Pfaffenhofen nach Schweitenkirchen chauffieren zu lassen. Um das zu verstehen, muss man aber etwas tiefer einsteigen.
Zunächst einmal muss man unterscheiden zwischen den Tarifzonen A und B. Zone A beinhaltet den Kernort der Gemeinde, in der das jeweilige Taxi-Unternehmen sitzt – und zwar ohne die Ortsteile. Zone B umfasst das übrige Pflichtfahrgebiet, das wiederum der Landkreis Pfaffenhofen und die kreisfreie Stadt Ingolstadt bilden. Jetzt zur Anfahrt: Die ist innerhalb der Tarifzone A kostenlos. Beispiel: Wer sich in der City von Pfaffenhofen von einem Pfaffenhofener Taxi abholen lässt, der zahlt für die Anfahrt nichts. Wer sich dagegen ein Taxi aus der Kreisstadt in einen Pfaffenhofener Ortsteil – zum Beispiel nach Uttenhofen – bestellt, der muss den Teil der Anfahrt bezahlen, der nicht mehr in der Zone A liegt.
Knackpunkt Anfahrt
Für die klassische Taxifahrt – mit Fahrgast an Bord – gilt die so genannte Tarifstufe 1. Für eine zu berechnende Anfahrt gilt die deutlich günstigere Tarifstufe 2. Bisher war es so, dass Anfahrten zu Touren, die außerhalb der Tarifzone A beginnen und enden, nach der Tarifstufe 1 (also voll) abgerechnet wurden. Beispiel: Wer sich ein Pfaffenhofener Taxi nach Rohrbach bestellte, um sich von dort aus dann nach Geisenfeld chauffieren zu lassen, der hat für die leere Anfahrt des Taxis (hier von Pfaffenhofen nach Rohrbach) praktisch denselben Preis bezahlt, als wenn er an Bord gewesen wäre. Das ändert sich nun. Künftig wird eine solche Anfahrt nach Tarifstufe 2 berechnet und kostet damit nur mehr etwa die Hälfte.
Bei ganz korrekter Anwendung der neuen Tarif-Regelung können sich allerdings auch Nachteile für die Kunden ergeben. Eine Fahrt zwischen der City von Pfaffenhofen und der Disco „Breakout“ bei Schweitenkirchen hat bislang etwa 17 Euro gekostet – mit einem Taxi aus der Kreisstadt. Dabei spielte es – zumindest in der Praxis – keine Rolle, ob man sich von da abholen oder dorthin chauffieren ließ. Weil es ja im Grunde auch egal ist für den Taxler, ob er die Hin- oder die Rückfahrt leer macht.
Kurioses Beispiel: Von Pfaffenhofen ins "Breakout" und später zurück
Nach der jetzt erlassenen, neuen Regelung ist das – zumindest bei strenger Auslegung – anders: Wer sich von Pfaffenhofen-City ins „Breakout“ fahren lässt, zahlt den ganz normalen Preis nach Tarifstufe 1. Wer sich aber vom „Breakout“ abholen und nach PAF-City bringen lässt, der muss die Anfahrt nach Tarifstufe 2 bezahlen plus für die Rückfahrt – wenn er dann an Bord ist – nach Tarifstufe 1. Das bedeutet tatsächlich: Sich als Pfaffenhofener vom „Breakout“ abholen und heimfahren zu lassen ist ungefähr 1,5 Mal so teuer wie sich aus der Kreisstadt ins „Breakout“ bringen zu lassen.
Bezüglich der konkreten Fahrpreise wird , wie gesagt, zwischen Tarifstufe 1 und 2 unterschieden – und innerhalb dieser beiden Stufen wiederum zwischen dem Tag-Tarif (6 bis 22 Uhr) und dem Nacht-Tarif (22 bis 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen). Es wird aber noch komplizierter. Weil bei kürzeren Strecken kostet der einzelne Kilometer nämlich mehr als bei längeren Touren.
Kilometerpreis sinkt, je länger die Fahrt
Betrachten wir zum Beispiel den Tag-Tarif in der Tarifstufe 1 (also mit Fahrgast an Bord): Die ersten fünf Kilometer im Taxi kosten den Kunden jeweils 1,95 Euro, jeder weitere Kilometer kostet dann nur mehr 1,80 Euro – und ab zehn Kilometern kostet jeder weitere Kilometer dann nur mehr 1,70 Euro. Im Nacht-Tarif sind es 2,05 Euro, 1,90 Euro und 1,80 Euro. Die gleiche Staffelung gilt für die Tarifstufe 2 (Anfahrten), wobei man grob sagen kann: Anfahrtskilometer kosten die Hälfe von Beförderungskilometern.
Und wem es jetzt immer noch nicht kompliziert genug ist, der kann sich noch die Frage stellen: Was kostet es, wenn ein Taxi verkehrsbedingt nur langsam rollt oder sogar steht? Oder wenn der Chauffeur auf den Kunden wartet, während der zum Beispiel einen Arzttermin absolviert? Auch das ist klar geregelt. Das Einfache zuerst: Pro 24 Sekunden, die der Taxi-Fahrer auf seinen Kunden wartet, werden 0,20 Euro fällig – so kommt man auf 30 Euro pro Stunde.
Auch Stehen kostet – 24 Sekunden machen 20 Cent
Unterschreitet ein Taxi bei der Tour eine gewisse Geschwindigkeit, schaltet das Taxometer automatisch um und berechnet den Fahrpreis nicht mehr nach der Wegstrecke, sondern nach Zeit. Bei kurzen Strecken liegt diese so genannte Umschaltgeschwindigkeit zum Beispiel bei exakt 15,4 km/h (aber nur in der Tarifstufe 1 und tagsüber). Ist das Taxi langsamer als die jeweils geltende Umschaltgeschwindigkeit, fallen pro 24 Sekunden jeweils 20 Cent an. Diese Umschaltgeschwindigkeiten sind übrigens abhängig von der Tarifstufe, von der Länge der Fahrtstrecke und von der Uhrzeit.
Die neue Tarifordnung wurde auf Bestreben der Taxi-Unternehmer hin vom Landratsamt in seiner Funktion als staatliche Behörde erlassen. Sie gilt für alle im Kreis Pfaffenhofen ansässigen Taxi-Betriebe. Mit der neuen Verordnung wurden die bisher bestehenden Regelungen – so heißt es aus dem Landratsamt – zum einen verschlankt und zum anderen die Fahrpreise erhöht. Bei der Festsetzung der neuen Entgelte sei berücksichtigt worden, dass auch im Taxi-Gewerbe der Mindestlohn gelte. Zuletzt waren die Taxi-Preise im Landkreis im Jahr 2011 erhöht worden.
Übergangszeit von vier Wochen
In der neuen Taxitarifordnung stecke viel Arbeit, sagt der Pfaffenhofener Taxi-Unternehmer Bernd Faltermeier, der im Namen seiner Kollegen federführend an den Verhandlungen beteiligt war. Faltermeier selbst hat sechs Taxis im Einsatz. Er hat nach eigenen Angaben zahlreiche Gespräche geführt, bis die neuen Regelungen in ihrer jetzt erlassenen Form fertig waren. Nach Angaben des Landratsamts waren in den Prozess nicht nur die Taxi-Betriebe, sondern zum Beispiel auch die Kommunen und die IHK eingebunden. Die neue Verordnung tritt zum April in Kraft und ersetzt die bisherige Taxitarifordnung vom November 2011.
Faltermeier sagte heute gegenüber unserer Zeitung, dass es eine Übergangszeit von vier Wochen geben werde. Die Fahrgäste sollten sich also nicht wundern, wenn in den kommenden Tagen bei manchen Taxi-Unternehmern noch nach der alten Tarif-Verordnung kassiert wird, während andere das Entgelt schon nach der neuen Regelung erheben.
Taxi-Stand in Pfaffenhofens City?
Nach dem Mammut-Werk der neuen Tarife hat Faltermeier schon das nächste Projekt im Blick. Er will sich dafür einsetzen, dass in der Pfaffenhofener City endlich ein Taxistand eingerichtet wird. Bislang seien er und seine Kollegen mit ihren Bemühungen bei der Stadtverwaltung erfolglos geblieben.