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Gestern wurde in Ingolstadt ein höchst seltsamer Fall um eine Tube Leberwurst verhandelt 

(ty) Ein ebenso tierischer wie seltsamer Fall wurde gestern vor dem Landgericht Ingolstadt verhandelt. Eine Hundebesitzerin hatte die andere verklagt, weil ihr Hund im vergangenen Winter bei einem gemeinsamen Spaziergang die Katzenleberwurst der anderen gefressen hatte. Allerdings samt der Alu-Tube. Der Hund musste deswegen operiert werden. Und diese Kosten wollte sich die Hundebesitzerin vor Gericht erstreiten. Das Verfahren war in erster Instanz bereits abgewiesen worden. Und nun gestern vor dem Landgericht abermals.

So hatte sich der seltsame Fall zugetragen: Bei einem gemeinsamen Spaziergang hatte Arco – so heißt der Hund –  sich die versehentlich zu Boden gefallene Wurst geschnappt, die eigentlich für den Hund der anderen Dame bestimmt war, der auf den Namen Milo hört. Leider samt der Tube.

Die Tube fiel indes genau vor die Pfoten von Arco. Und der war einfach schneller. Oder gieriger. Jedenfalls ließ der die Tube samt Inhalt im Maul verschwinden. Und die Besitzerin von Arco wollte in dem Zivilprozess nun wegen der „Verwirklichung der Tiergefahr“ Schadenersatz haben.

Dem konnte die Richterin gestern indes nicht folgen. Denn die klagende Besitzerin von Arco hätte selbst darauf achten müssen, dass ihr Hund nicht einfach alles „wie ein Staubsauger“ frisst. Und wies die Klage ab.


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