Zwei aktuelle Fälle zeigen, mit welchen Maschen Betrüger agieren und wie schnell man abgezockt werden kann
(ty) Bei der Inspektion Dachau wurden allein in dieser Woche wieder zwei Fälle von Internetkriminalität zur Anzeige gebracht, die im Prinzip jeden treffen können. Die Polizei nimmt diese Vorfälle deshalb zum Anlass, um zur Vorsicht zu mahnen und zu sensibilisieren.
Fall 1
Eine 45-jährige Frau wollte am Dienstagmorgen per Online-Banking eine Überweisung vornehmen. Als sie ihre Zugangsdaten eingab, erschien ein Fenster mit der Meldung, dass auf dem Konto versehentlich eine Fehlüberweisung eingegangen sei. Gleichzeitig wurde um Rücküberweisung des Betrags in Höhe von mehreren tausend Euro gebeten, was die Frau schließlich auch tat. Ein Fehler, wie sich zeigen sollte.
Tatsächlich stellte sich nämlich heraus, dass die Fehlbuchung nur vorgetäuscht war, die getätigte Rücküberweisung jedoch durchgeführt wurde. „Dass die Frau keinen finanziellen Schaden erlitt, hatte sie allein der Tatsache zu verdanken, dass sie schnell handelte und noch am Morgen bei der Bank anrief und die Sache aufflog, bevor der unbekannte Täter das Geld abgehoben hatte“, berichtet ein Polizeisprecher. Möglicherweise durch eine E-Mail hatte sich die Frau unbemerkt eine Schadsoftware auf ihr Notebook installiert. Dabei handelt es sich um den in Deutschland weitverbreiteten Banking-Trojaner „Dridex“.
Fall 2
Ein 42-jähriger Dachauer wurde Ende März ebenfalls Opfer eines Internetbetrugs. Der Mann bestellte sich über ein Online-Portal ein iPhone 6S im Wert von mehreren hundert Euro und überwies den Betrag termingerecht. Als er dann am 1. April das Päckchen erhielt, gab es eine böse Überraschung – denn darin war lediglich ein Kinderbuch. „Dass das Ganze auch kein Aprilscherz war, musste der Geschädigte feststellen, als er versuchte den Verkäufer zu kontaktieren – denn alle Versuche bleiben ergebnislos“, heißt es dazu von der Polizei.
Tipps der Polizei
Nützliche Tipps zum Schutz vor derartigen Delikten sind auf der Internetseite www.polizei-beratung.de zu finden. Die Internet-Sachbearbeiter Polizei stehen ebenfalls für Ratschläge zur Verfügung. „Im ersten Fall sollte aber schon allein die Tatsache, dass eine Fehlüberweisung in Höhe von mehreren tausend Euro rückgebucht werden soll, die Alarmglocken schrillen lassen“, so ein Polizeisprecher. Zum zweiten Fall wird konkret geraten, ein Wertpäckchen nur in Anwesenheit eines Zeugen zu öffnen, da sonst unter Umständen Aussage (des Verkäufers) gegen Aussage (des Käufers) steht und dadurch eine Beweisnot entstehe.