Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung sollte man unbedingt prüfen sowie Fehler umgehend berichtigen lassen – denn aus diesen Daten berechnet sich die spätere Rente
(ty) Bis Ende April sollten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2015 erhalten haben. Dieses Dokument enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Bruttoarbeitsverdiensts. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen, alle Angaben in dieser Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen und diese zudem gut aufzubewahren. Denn: Aus diesen Daten wird die spätere Rente berechnet.
„Wer Fehler bei Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung oder Bruttoverdienst auf der Jahresmeldung entdeckt, sollte sich umgehend mit seinem Arbeitgeber oder seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Meldung berichtigen lassen“, rät Lorenz Lochhuber, der zuständige Mann am Pfaffenhofener Landratsamt. Fehlerhafte Angaben könnten seinen Worten zufolge bei der Berechnung der späteren Rente eine zügige Bearbeitung erschweren und im Ernstfall sogar bares Geld kosten.
Weitere Infos gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie am kostenlosen Servicetelefon unter der Rufnummer 08 00 10 00 48 08 8.