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50-Jähriger hatte asbesthaltige Dachplatten auf Gemeinde-Grund abgelagert – Als man ihm auf die Schliche gekommen war und eine Frist zur fachgerechten Entsorgung gesetzt hatte, handelte er sich eine zweite Strafanzeige ein

(ty) Besonders dreist verhielt sich ein 50-jähriger aus Reichertshofen, der im Februar auf Gemeinde-Grund asbesthaltige Dachwellplatten abgelagert hatte. Er konnte von der zuständigen Wasserschutzpolizei Beilngries ermittelt werden und wurde angezeigt. Gleichzeitig erhielt er die Auflage, das asbesthaltige Material innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei einem berechtigten Entsorger gegen Nachweis fachgerecht zu entsorgen. Wie nun heute berichtet wird, versuchte der Umwelt-Sünder aber bei der angeordneten Entsorgung die Polizei auszutricksen. Die Gesetzeshüter kamen ihm jedoch erneut auf die Schliche – nun hat der 50-Jährige eine weitere Anzeige am Hals.

„Tatsächlich legte der Beschuldigte der Polizei fristgerecht einen Nachweis über 150 Kilogramm entsorgten gesundheitsgefährdenden Abfall vor“, berichtet ein Polizeisprecher. Das angegebene Gewicht sei den ermittelnden Beamten jedoch im Vergleich zu den vor Ort festgestellten Abfallmengen verdächtig gering vorgekommen. 

Daher wurde die Örtlichkeit von den Gesetzeshütern noch einmal in Augenschein genommen. Und wie die Beamten dabei feststellten, „war ein nicht unerheblicher Teil der Asbestplatten von dem Gemeinde-Grund auf das angrenzende Grundstück des Beschuldigten verlagert und dort, in Müllsäcken verpackt,  abgelegt worden“.

Der 50-Jährige habe – vermutlich auch, um Entsorgungskosten zu sparen – nur einen Teil der asbesthaltigen Platten tatsächlich ordnungsgemäß entsorgt. Den Rest habe er auf seinem Grundstück weitergelagert. Ihn erwartet nun erneut eine Strafanzeige, wie die Wasserschutzpolizei heute mitteilte. 

In diesem Zusammenhang weist die Wasserschutzpolizei darauf hin, dass asbesthaltige Abfälle krebsauslösende Stoffe enthalten und bei unsachgemäßem Umgang, Fasern freigesetzt werden können, die die Gesundheit gefährden. Für Asbestzementprodukte wie unter anderem Dachwellplatten, Fassadenplatten und Rohre gelte seit 1995 ein absolutes Wiederverwendungsverbot. „Sind Dachwellplatten oder Fassadenplatten einmal abgebaut, müssen sie umgehend fachgerecht verpackt und entsorgt werden und dürfen auch nicht auf dem eigenen Grundstück gelagert oder anderweitig wiederverwendet werden“, verdeutlicht ein Polizei-Sprecher.

Zum Hintergrund: Die Beilngrieser Wasserschutzpolizei ist zuständig für die Verfolgung von Umwelt-Straftaten in der gesamten Region 10.


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