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Drei Frauen boten in der Region verbotenerweise ihre sexuellen Dienste an – eine 39-Jährige verdiente damit in den vergangenen Monaten einen fünfstelligen Betrag

(ty) Ermittlungen der Kripo führten jetzt zu drei Anzeigen gegen Frauen, die ihre sexuellen Dienste in einschlägigen Internet-Portalen angeboten hatten. Sie übten illegale Prostitution unter anderem im Raum Moosburg und Erding aus, wo sie damit gegen die geltende Sperrbezirk-Verordnung verstießen. Das teilte heute ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord mit. Die einzelnen Fälle sind durchaus pikant.

Zum einen handelt es sich den Angaben zufolge um eine 21-Jährige, die ihre sexuellen Leistungen in einem Hotel in Erding anbot. Wie sich herausgestellt habe, seien die Internet-Kontakte und Termine von ihrem Freund, einem 25-Jährigen aus dem Kreis Ebersberg, organisiert worden. „Bei einer daraufhin durchgeführten Durchsuchung von dessen Wohnung konnten noch 50 Gramm Marihuana aufgefunden werden, weshalb sich der junge Mann auch wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten muss“, berichtet ein Polizeisprecher.  

Höchst professionell arbeitete offenbar eine 39-Jährige aus Bamberg, die von den Fahndern der Kripo in einem Hotel in Erding in flagranti erwischt worden ist. Aufgrund der entdeckten Aufzeichnungen gehen die Ermittler davon aus, dass die Frau während des zurückliegenden Jahres Einnahmen im fünfstelligen Eurobereich durch Prostitution erwirtschaftet hat. Diese Erkenntnisse dürften auch das Finanzamt interessieren, das freilich informiert wird. 

Ebenfalls erwischt wurde eine 39-Jährige aus dem Kreis Freising, die ihren Körper in einem Pornokino nahe Moosburg feilbot. „Zwar konnte ihr keine beharrliche Begehung der Verstöße nachgewiesen werden, trotzdem wird die Tat als Ordnungswidrigkeit mit einer erheblichen Geldbuße verfolgt“, heißt es dazu von der Kripo. 

Die Kriminalpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum Beispiel in den Landkreisen Pfaffenhofen, Freising, Erding und Ebersberg die Ausübung der Prostitution aufgrund der Sperrbezirk-Verordnung verboten ist. 


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