Für die geforderten Tätigkeiten vor und nach der Öffnungszeit haben die Angestellten bislang nichts bekommen – das ändert sich jetzt und kostet den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises 36 000 Euro im Jahr
Von Tobias Zell
Gut 670 000 Euro pro Jahr kostet das Personal der Wertstoffhöfe im Landkreis Pfaffenhofen. Künftig werden noch einmal rund 36 000 Euro per anno hinzukommen. Denn der Werkausschuss des Kreistags hat in seiner heutigen Sitzung einhellig beschlossen, dass künftig pro Öffnungstag jeweils ein Mitarbeiter eine halbe Stunde mehr Arbeitszeit bezahlt bekommt. Arbeitszeit, die bislang offenbar bereits unentgeltlich geleistet wurde.
Dass das Thema heute auf der Tagesordnung stand, dafür hatte die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen gesorgt. Von der war Anfang Mai der Antrag gekommen, „Rüstzeiten“ für Wertstoffhof-Mitarbeiter als Arbeitszeit anzuerkennen und damit auch zu entgelten. Begründung: Die Mitarbeiter sind mindestens eine Viertelstunde vor Öffnung des Wertstoffhofs vor Ort, um zum Beispiel abgelegte Müllsäcke aufzuräumen, Container zu öffnen und Treppen zu kontrollieren. Im Winter sind zudem, falls nötig, die Flächen zwischen den Containern vom Schnee zu befreien und es muss gestreut werden. Nach Ablauf der Öffnungszeit fallen dann noch Aufräumarbeiten an, die ebenfalls um die 15 Minuten dauern.
Elke Müller, die Chefin des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis (AWP), und ihr Vize Anton Gänger erläuterten heute den Ausschuss-Mitgliedern, dass gemäß der Anweisung für den Betrieb der Wertstoffhöfe und Gartenabfall-Sammelstellen tatsächlich alle Einrichtungen – insbesondere alle Sammel-Behältnisse und Aufstiegshilfen – auf Sicherheit und Funktion zu überprüfen sind, und zwar vor der Öffnung der Anlage. In der Winterzeit sei rechtzeitig vor den Öffnungszeiten Sorge dafür zu tragen, dass die Verkehrsflächen ausreichend geräumt und gestreut werden. Die Aufstiegshilfen seien schnee- und eisfrei zu halten. Ferner seien die Anlagen nach den Öffnungszeiten besenrein zu halten und die Container zu schließen.
Bisher wurde all das anscheinend von den Mitarbeitern ohne Bezahlung zusätzlich erledigt. Alle Wertstoffhöfe und Gartenabfall-Sammelstellen im Landkreis bringen es pro Woche auf insgesamt 95 Öffnungstage; im Schnitt sind je drei Mitarbeiter vor Ort. AWP-Chefin Müller betonte: Wenn man in Reichertshofen die genannten 30 Minuten zusätzlich bezahle, dann müsse man das auch in allen anderen Landkreis-Gemeinden so handhaben. Und so wurde es auch von den Kreisräten gesehen.
An den Öffnungszeiten wird nicht gerüttelt; hier der Wertstoffhof von Hettenshausen.
Zur Umsetzung hatten Müller & Co. drei Vorschläge ausgearbeitet, die dem Gremium vorgestellt wurden. Erstens: Je drei Mitarbeitern pro Einrichtung wird für jeden Öffnungstag eine halbe Stunde zusätzlich als Arbeitszeit anerkannt. Das würde unterm Strich Mehrkosten von rund 100 000 Euro pro Jahr bedeuten. Zweitens: Nur je ein Mitarbeiter erledigt diese Aufgaben vor und nach der Öffnung und bekommt je 30 Minuten zusätzlich vergolten. Das würde insgesamt 36 000 Euro pro Jahr kosten. Drittens: Man verkürzt einfach die Öffnungszeiten um 30 Minuten – das wäre die kostenneutrale Lösung.
Landrat Martin Wolf (CSU) warb für Variante zwei und sprach von einem Kompromiss. Man möge diese Lösung testen und könne dann gegebenenfalls noch etwas ändern. So sah das auch Claudia Jung (AUL), die betonte, dass eine Verkürzung der Öffnungszeiten gar nicht gehe. Allerdings zeigte sie sich skeptisch, ob bei einem großen Wertstoffhof 30 Minuten zur Vor- und Nachbereitung reichen. Ganz gerecht werde es nie sein, entgegnete Wolf.
Werner Hammerschmid (SPD) warnte indes eindringlich davor, die 30 Minuten als „Rüstzeit“ zu bezeichnen. Denn dieser Begriff beschreibe in der Regel die Zeitspanne, die ein Mitarbeiter benötige, um sich dienstfertig zu machen – also die entsprechende Kleidung oder Ausrüstung anzulegen. Ein findiger Mitarbeiter könnte, so Hammerschmid, auf die Idee kommen, dass er in diesen 30 Minuten einfach gar nichts macht – weil er sich nicht umkleiden oder dienstbereit machen muss.
Jedenfalls stimmte das Gremium geschlossen dafür, dass künftig jeweils einem Mitarbeiter pro Öffnungstag 30 Minuten mehr als Arbeitszeit angerechnet und bezahlt werden. Der Begriff „Rüstzeit“ wird vermieden, es geht um eine „Arbeitszeit-Verlängerung für Vor- und Nachbereitungsarbeiten“. Gelten soll das ab Oktober. So hätte man noch genügend Zeit, um das personell zu regeln.
Denn AWP-Vize Gänger hatte darauf hingewiesen, dass durch dieses zusätzliche Entgelt mancher Mitarbeiter möglicherweise über die Verdienst-Grenze kommt, weshalb an einigen Standorten wohl zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Landrat Wolf will das Thema auch in der nächsten Bürgermeister-Dienstbesprechung auf die Agenda setzen. Denn das Ganze betrifft auch die Gemeinden. Zwar bezahlt der AWP das Personal in den Wertstoffhöfen und Grüngut-Sammelstellen; rekrutiert wird es aber von den Kommunen.