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19-Jähriger von der Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt

(ty) Ein „Nein“ des Mädchens wollte der 19-Jährige nicht akzeptieren. Jetzt hat die Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt ihn für vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter geschickt. Wegen Vergewaltigung. Der Angeklagte hatte bis zuletzt geleugnet. Er wollte das „Nein“ des zur Tatzeit 17-jährigen Opfers nicht erkannt haben. Am Ende der Verhandlung stand dann aber die Verurteilung der Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Vergewaltigung – wobei in diese Strafe eine bereits bestehende Verurteilung von zwei Jahren und sechs Monaten einbezogen wurde, wegen der der Angeklagte ohnehin bereits in Haft war.

Seinen Anfang nahm der Kontakt zwischen den beiden in der Vorweihnachtszeit 2014 beim traditionellen „Klausentreiben“ in Kempten, einem vorchristlichen Brauch zur Vertreibung der Geister, bei dem schaurige Gestalten mit zotteligen Fratzen, Fellen, Rasseln und Ruten ihr Unwesen treiben. Die beiden hatten unabhängig voneinander das Fest besucht und sich dabei nur flüchtig gesehen. Man war sich aber spontan sympathisch und über Umwege gelangte man an die gegenseitigen Telefonnummern.

Die beiden lernten sich danach näher kennen, schrieben sich, verschickten Bilder über das Handys. Bis zu 100 Nachrichten gingen pro Tag hin und her, manchmal auch deutlich mehr. Im Beweismittelordner des Gerichts zu den gesammelten „WhatsApp“-Nachrichten der beiden fanden sich am Ende weit über 300 DIN-A4 Seiten wieder. Das Opfer gab später im Zeugenstand an: „Ich glaubte ihn wirklich recht gut zu kennen.“

So kam es in der letzten Februarwoche des Jahres 2015 zum ersten intensiveren persönlichen Kontakt. Sie freute sich auf ihn, die Sympathie hatte gehalten und man landete schließlich zusammen im Bett. Einvernehmlich.

Zwei Tage vergingen – weitere Nachrichten wurden ausgetauscht – gespickt mit Anzeichen für eine typische Verliebtheit. Der Angeklagte machte aber selbst in der Hauptverhandlung keinen Hehl daraus, dass er sich damals in einer Phase befand, in der es ihm eigentlich nur um „das Eine“ ging und er ohnehin nicht an einer Beziehung interessiert war. Anders wohl die Erwartungshaltung bei dem Mädchen. Auch sie wollte ein weiteres Treffen. Dieses Mal aber nicht so „stürmisch“ wie beim letzten Mal. Dies habe sie dem Angeklagten auch gesagt.

Von nun an gingen die Versionen der beiden deutlich auseinander. Der Angeklagte beschrieb ein weiteres Mal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Anders das Mädchen: Als er zudringlicher wurde, habe sie ihm versucht klar zu machen: „Ich habe heute keine Lust darauf.“ Doch der Angeklagte soll dies abgetan haben mit den Worten: „Ich mach dir Lust drauf.“

All die Versuche hätten aber nichts gebracht – sie sei einfach nicht in Stimmung gekommen. Dies habe sie ihm auch deutlich gesagt und habe immer wieder versucht, den körperlich überlegenen Angeklagten wegzuschieben. Am Ende habe sie dann nicht mehr die Kraft gehabt. Unter Tränen schilderte sie dann den Vorgang der Vergewaltigung. Anschließend sei es ihr nur noch darum gegangen, dass der Angeklagte so schnell wie möglich das Haus verlässt.

Die Verteidigung bemerkte zwar Widersprüche in der Aussage der Zeugin. Etwa, warum das Mädchen denn nicht lauter geschrien habe, um die Eltern im Haus auf sich aufmerksam zu machen, oder warum sie im Nachgang dem Angeklagten noch ein paar Tage lang über "WhatsApp" geschrieben habe. Die junge Frau erklärte, dass sich die Eltern, wenn sie „Jungsbesuch“ hatte, nicht in der Nähe aufgehalten hätten. Und die Nachrichten habe sie geschrieben, um vielleicht ein klärendes Gespräch zu erreichen, da sie einfach nicht wahrhaben wollte, dass er so etwas gemacht hat. Sie wollte es ihm ins Gesicht sagen und er sollte sich zumindest entschuldigen. Zu einem Treffen kam es jedoch nicht mehr.

Auch zeigte das Mädchen die Vergewaltigung nicht sofort an. Sie habe sich geschämt. Erst als sie nach einem Nervenzusammenbruch ins Klinikum kam und sich den Ärzten offenbarte, kam es zur Anzeige.

Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausführte, erachtete es die Aussage des Mädchens als in sich konsistent und glaubhaft und die Zeugin selbst für glaubwürdig. Sie hätte keinen besonderen Belastungseifer gezeigt und ihre Aussage sei auch stimmig zu dem "WhatsApp"-Verlauf und den Aussagen weiterer Zeugen, die von der Kammer vernommen wurden. Auch war die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte erkannt hatte, dass das Mädchen schlicht keine Lust hatte – er habe sich so bewusst über diesen Willen gewaltsam hinweggesetzt.

So erhöhte die Jugendkammer unter Anwendung von Jugendstrafrecht eine frühere Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten um weitere zwei Jahre und folgte damit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Der Verteidiger hingegen hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 


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